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Konjunkturpacket II

Konjunkturpaket II

Die deutsche Bundesregierung hat ein umfangreiches Paket auf den Weg gebracht, um die schwächelnde Konjunktur zu stützen. Hier finden Sie einige der Förderungen und Hinweise, wo Sie sich weiter informieren können.


Für die mittelständischen Unternehmen stellt die Bundesregierung ca. 15 Milliarden Euro in verschiedenen Sonderprogrammen zur Verfügung. Als mittelständische Unternehmen gelten in diesem Zusammenhang Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und in der Regel nicht mehr als 500 Millionen Euro Gruppenumsatz tätigen sowie Freiberufler.

KFW-Sonderprogramm: Mittelständische Unternehmen

Mit diesem Programm werden Investitionen in Deutschland finanziert, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen sowie Betriebsmittel. Die Förderung beträgt maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investition bzw. der Betriebsmittel.

Weitere Informationen: KFW

KFW-Sonderprogramm: Projektfinanzierung

Es werden Projektgesellschaften unabhängig von ihren Gesellschaftern und dem Umsatz gefördert.

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Rechnungen bezahlen

Auch Behörden und andere öffentliche Stellen müssen ihre Rechnungen pünktlich bezahlen.

Die EU-Kommission geht gegen Zahlungsverzug bei Geschäften zwischen Unternehmen und Unternehmen mit öffentlichen Stellen vor.
Mit einem neuen Ansatz für die Bekämpfung von Zahlungsverzug und einer Änderung der bestehenden Vorschriften will die EU-Kommission die Zahlungsfrist von Rechnungen auf 30 Tage begrenzen. Zahlungsverzug behindert Unternehmen und kann Ursache für Insolvenzen an sich lebensfähiger Unternehmen sein, vor allem von mittelständischen Unternehmen (KMU).
Dabei ist insbesondere die Zahlungsmoral öffentlicher Stellen nicht immer vorbildlich. Daher verpflichtet sich auch die Kommission, die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen so zu beschleunigen, dass alle Zahlungsziele eingehalten werden.

EU-Kommissionsvizepräsident Günther Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie sagte: „Zahlungsverzug seitens öffentlicher Verwaltungen sollte nicht mehr geduldet werden. Der heutige Vorschlag trägt Wesentliches zur Überwindung der Wirtschaftskrise bei. Indem er hilft, weitere Insolvenzen zu vermeiden und die Liquidität der Unternehmen zu stärken, macht er die europäischen Unternehmen langfristig wettbewerbsfähiger.“
Die Änderungsvorschläge der bestehenden Richtlinie haben zum Ziel, dass öffentliche Stellen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zahlen. Tun sie es nicht, müssen sie Verzugszinsen, eine Entschädigung für Beitreibungskosten sowie vom ersten Tag des Verzugs an eine pauschale Entschädigung von 5 Prozent des geschuldeten Betrags zahlen


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