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Seite 2 von 2 3. Muss der Betriebsrat eingebunden werden? Ob die private Nutzung von E-Mail und Internet zugelassen wird, entscheidet allein der Arbeitgeber. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, kann es sinnvoll sein, eine E-Mail-Richtlinie in Form einer Betriebsvereinbarung abzuschließen. Die Regelung hat dann unmittelbare Geltung. Alternativ kann die Regelung per Einzelvereinbarung mit jedem Arbeitnehmer Geltung erlangen. 4. Hat der Mitarbeiter Anspruch auf die private E-Mail-Nutzung? Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die private Nutzung von E-Mail oder Internet. Je nachdem, ob der Arbeitgeber die private Nutzung verbietet, zulässt oder duldet, können sich für ihn datenschutzrechtliche Verpflichtungen ergeben. 5. Reichen Schutzmaßnahmen wie Firewall und Virenschutz nicht aus, um die E-Mail-Nutzung technisch sicher zu machen? Das Vorhandensein einer Firewall führt oft zu einem trügerischen Sicherheitsbewusstsein. Firewall-Lösungen können zwar Hacker oder Cracker davon abhalten, in das Firmennetzwerk einzudringen, E-Mails, die mit Viren infiziert sind oder andere digitale Schädlinge enthalten, lassen sie jedoch völlig unbehelligt passieren. Auch optimal gewartete Antivirensoftware schützt nicht, wenn ein neuer Virus eindringt oder wenn Anwender infizierte Dateianhänge öffnen. Die größte Gefahr für das Unternehmensnetzwerk geht von den eigenen Mitarbeitern aus.
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