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Seite 1 von 2 Rechtsgrundlagen zum Arbeitsplatz/ Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz wird in Deutschland auf zwei Wegen (duales System) gesichert:
Einerseits
sind der Staat und die Bundesländer dafür zuständig, die Vorgaben (EU)
und den Bedarf (neue Erkenntnisse und Entwicklungen) in Gesetzen und
Verordnungen zu fixieren und Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Andererseits konkretisieren die Unfallversicherungsträger 1)(Berufsgenossenschaften)
die gesetzlichen Pflichten in ihren, für die jeweilige Branche (Metall,
Chemie, Verwaltung, usw.) gültigen, Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften im Bereich des betrieblichen Arbeitschutzes sind:
2)
Überwacht werden die gesetzlichen Vorschriften durch die Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsicht) der Länder.
Die staatliche Aufsicht hat auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) folgende Aufgaben und Rechte:
- Überwachung des technischen Arbeitsschutzes (Anlagensicherheit, Geräte, Maschinen, usw.)
- Überwachung des sozialen Arbeitsschutzes (Jugend-/ Behinderten-/Mutterschutz, usw.)
- Beratung zu arbeitsmedizinischen/ -hygienischen Fragen
- Mitwirkung bei der Beratung und Aufsicht durch die Unfallversicherungsträger
Die
Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden sind jederzeit und unangemeldet
befugt ein Unternehmen zu betreten und Kontrollen durchzuführen. Sie
können durch Verfügung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und auch
indirekt Betroffener Dritter anordnen (Stichwort Gammelfleisch).
Die Maßnahmen bei Verstößen sind:
- Ordnungswidrigkeiten können durch Verwarnungsgelder oder Geldbußen geahndet werden
- Wenn Gesundheit oder Leben gefährdet ist, können Anlagen, Betriebsteile oder der ganze Betrieb stillgelegt werden
In den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
finden sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch neuesten Regeln
der Technik und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Eingang.
Die
relativ statischen Gesetze werden durch ihre Anwendung in den
Unfallverhütungsvorschriften in einer gewissen Art "dynamisiert" und
praxisgerecht aufgearbeitet.
Die Einhaltung der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften werden durch die technischen Außendienste
(TAD) der Berufsgenossenschaften überwacht. Diese haben hierzu
vergleichbare Kompetenzen wie die staatlichen Aufsichtsbehörden.
Die Aufgaben der BG's ist aber grundsätzlich mehr auf Prävention ausgelegt.
Als
Zweig der Sozialversicherung stellen die gesetzlichen
Unfallversicherungen eine Art (Pflicht-) Haftpflichtversicherung für
die Unternehmen dar.
Die wichtigsten Aufgaben der BG's sind vorbeugende Maßnahmen zur Unfall-/ Krankheitsreduzierung im Beruf:
- Zentrale
Aufgabe der BG's ist die Verhütung von Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen
geeigneten Mitteln (SGB VII)
- Im Rahmen ihres
Präventionsauftrages beraten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen
zur Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitssicherheit im Berufsleben
-
Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ergreifen die BG's alle
notwendigen Maßnahmen, um Gesundheit und Leistungsfähigkeit des
Geschädigten wieder herzustellen. Hierunter fällt auch eine
Entschädigung für Hinterbliebene, Unfallrente oder andere Geldleistungen.
- Sie erlassen die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), die für die Mitgliedsfirmen verbindlich sind.
- Sie bieten für ihre Mitgliedunternehmen und deren Mitarbeiter Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu ihren Themen an
- Die BG's überwachen die Einhaltung der BGV durch den technischen Aufsichtdienst (TAD) der jeweiligen Berufsgenossenschaft
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