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Arbeitsplatzgestaltung (2)

Arbeitsplatz

Rechtsgrundlagen zum Arbeitsplatz/ Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz wird in Deutschland auf zwei Wegen (duales System) gesichert:

Einerseits sind der Staat und die Bundesländer dafür zuständig, die Vorgaben (EU) und den Bedarf (neue Erkenntnisse und Entwicklungen) in Gesetzen und Verordnungen zu fixieren und Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Andererseits konkretisieren die Unfallversicherungsträger 1)(Berufsgenossenschaften) die gesetzlichen Pflichten in ihren, für die jeweilige Branche (Metall, Chemie, Verwaltung, usw.) gültigen, Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).

Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften im Bereich des betrieblichen Arbeitschutzes sind:

2)

Überwacht werden die gesetzlichen Vorschriften durch die Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsicht) der Länder.

Die staatliche Aufsicht hat auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) folgende Aufgaben und Rechte:

  • Überwachung des technischen Arbeitsschutzes (Anlagensicherheit, Geräte, Maschinen, usw.)
  • Überwachung des sozialen Arbeitsschutzes (Jugend-/ Behinderten-/Mutterschutz, usw.)
  • Beratung zu arbeitsmedizinischen/ -hygienischen Fragen
  • Mitwirkung bei der Beratung und Aufsicht durch die Unfallversicherungsträger

Die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden sind jederzeit und unangemeldet befugt ein Unternehmen zu betreten und Kontrollen durchzuführen. Sie können durch Verfügung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und auch indirekt Betroffener Dritter anordnen (Stichwort Gammelfleisch).

Die Maßnahmen bei Verstößen sind:

  • Ordnungswidrigkeiten können durch Verwarnungsgelder oder Geldbußen geahndet werden 
  • Wenn Gesundheit oder Leben gefährdet ist, können Anlagen, Betriebsteile oder der ganze Betrieb stillgelegt werden

 

In den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften finden sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch neuesten Regeln der Technik und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Eingang.
Die relativ statischen Gesetze werden durch ihre Anwendung in den Unfallverhütungsvorschriften in einer gewissen Art "dynamisiert" und praxisgerecht aufgearbeitet.

Die Einhaltung der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften werden durch die technischen Außendienste (TAD) der Berufsgenossenschaften überwacht. Diese haben hierzu vergleichbare Kompetenzen wie die staatlichen Aufsichtsbehörden.

Die Aufgaben der BG's ist aber grundsätzlich mehr auf Prävention ausgelegt.
Als Zweig der Sozialversicherung stellen die gesetzlichen Unfallversicherungen eine Art (Pflicht-) Haftpflichtversicherung für  die Unternehmen dar. 

Die wichtigsten Aufgaben der BG's sind vorbeugende Maßnahmen zur Unfall-/ Krankheitsreduzierung im Beruf:

  • Zentrale Aufgabe der BG's ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln (SGB VII)
  • Im Rahmen ihres Präventionsauftrages beraten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen zur Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitssicherheit im Berufsleben
  • Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ergreifen die BG's alle notwendigen Maßnahmen, um Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Geschädigten wieder herzustellen. Hierunter fällt auch eine Entschädigung für Hinterbliebene, Unfallrente oder andere Geldleistungen.
  • Sie erlassen die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), die für die Mitgliedsfirmen verbindlich sind.
  • Sie bieten für ihre Mitgliedunternehmen und deren Mitarbeiter Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu ihren Themen an
  • Die BG's überwachen die Einhaltung der BGV durch den technischen Aufsichtdienst (TAD) der jeweiligen Berufsgenossenschaft



 



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