Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
Die EU- Kommision hat einen umfassenden Aktionsplan für die Nachhaltigkeit von Produktion und
Verbrauch vorgelegt. Kern ist die umweltfreundliche Gestaltung von
Produkten mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken und
umweltfreundliche Produkte stärker zu verbreiten.
Der
Kommissionsvorschlag sieht unter anderem vor, die Ökodesign-Richtlinie auf alle
energieverbrauchsrelevanten Produkte auszuweiten,
Verbraucherinformationen durch Produktkennzeichnung zu verbessern, neue
Regeln für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung und die
Vergabe eines EU-Umweltzeichens aufzustellen sowie das
Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die
Umweltbetriebsprüfung zu überarbeiten.
EU-Kommissionsvizepräsident Verheugen, zuständig für Unternehmen und
Industrie, erklärte: „Die EU muss ein Beispiel geben und beweisen, dass
die Industrie fähig ist, einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu
leisten“. EU-Umweltkommissar Dimas ergänzte: „Ökologisch betrachtet
leben wir weit über unsere Verhältnisse. Die Ursachen des Klimawandels
und der Umweltzerstörung weltweit liegen in unseren Produktions- und
Verbrauchsmustern. Es ist an der Zeit, von diesen Mustern abzukehren“.
Und EU-Energiekommissar Piebalgs fügte hinzu: „Vorgeschlagen wird ein
umfassendes Paket von Maßnahmen, die zur Erreichung der
Energiesparziele der EU beitragen und zugleich der Umwelt und den
Verbrauchern zugute kommen sollen.“
Der
Aktionsplan der EU-Kommission sieht Maßnahmen in den drei Bereichen
vor: neue Produktpolitik, schlanke Produktion und weltweite Förderung
der Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch. Was die Energie- und
Ressourceneffizienz von Konsumgütern betrifft, so sollen unter die
Ökodesign-Richtlinie künftig auch alle energieverbrauchsrelevanten
Produkte fallen, bei deren Nutzung keine Energie verbraucht wird, die
aber einen indirekten Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Damit
werden unter anderem auch wasserführende Produkte und Fenster erfasst.
Die
Pflicht zur Angabe umweltrelevanter Eigenschaften wird auf eine größere
Zahl von Produkten ausgeweitet, darunter auch auf energiebetriebene und
energieverbrauchsrelevante Produkte. Das Verfahren für die Vergabe des
EU-Umweltzeichens, mit dem die umweltfreundlichsten Produkte auf dem
EU-Markt gekennzeichnet werden, wird billiger und einfacher und auf
eine breitere Palette von Produkten und Dienstleistungen angewandt, unter anderem auf Speisen und Getränke. Damit wird das Umweltzeichen für die
Hersteller attraktiver und bildet einen Anreiz für Innovationen und
eine Erweiterung des Angebots an umweltfreundlichen Produkten.
Zur
Förderung einer schlankeren Produktion sollen Ziele und die Entwicklung
von Instrumenten für die Überwachung und Förderung von
Ressourceneffizienz und Öko-Innovation formuliert werden. Zudem soll
ein System zur Überprüfung von Umwelttechnologien geschaffen werden, um
das Vertrauen in neue Technologien zu stärken und so die Öko-Innovation
zu unterstützen.
Zudem schlägt die EU-Kommission die Überarbeitung des
Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die
Umweltbetriebsprüfung (EMAS-Verordnung) vor. Stellen außerhalb der
EU-Institutionen sollen in dieses System einbezogen werden, damit es
billiger arbeitet und vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) stärker genutzt wird.
Quelle und weitere Informationen: EU- Kommission
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