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Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

Die EU- Kommision hat einen umfassenden Aktionsplan für die Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch vorgelegt. Kern ist die umweltfreundliche Gestaltung von Produkten mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken und umweltfreundliche Produkte stärker zu verbreiten.
Der Kommissionsvorschlag sieht unter anderem vor, die Ökodesign-Richtlinie auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte auszuweiten, Verbraucherinformationen durch Produktkennzeichnung zu verbessern, neue Regeln für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung und die Vergabe eines EU-Umweltzeichens aufzustellen sowie das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung zu überarbeiten.

EU-Kommissionsvizepräsident Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie, erklärte: „Die EU muss ein Beispiel geben und beweisen, dass die Industrie fähig ist, einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“. EU-Umweltkommissar Dimas ergänzte: „Ökologisch betrachtet leben wir weit über unsere Verhältnisse. Die Ursachen des Klimawandels und der Umweltzerstörung weltweit liegen in unseren Produktions- und Verbrauchsmustern. Es ist an der Zeit, von diesen Mustern abzukehren“. Und EU-Energiekommissar Piebalgs fügte hinzu: „Vorgeschlagen wird ein umfassendes Paket von Maßnahmen, die zur Erreichung der Energiesparziele der EU beitragen und zugleich der Umwelt und den Verbrauchern zugute kommen sollen.“

Der Aktionsplan der EU-Kommission sieht Maßnahmen in den drei Bereichen vor: neue Produktpolitik, schlanke Produktion und weltweite Förderung der Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch. Was die Energie- und Ressourceneffizienz von Konsumgütern betrifft, so sollen unter die Ökodesign-Richtlinie künftig auch alle energieverbrauchsrelevanten Produkte fallen, bei deren Nutzung keine Energie verbraucht wird, die aber einen indirekten Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Damit werden unter anderem auch wasserführende Produkte und Fenster erfasst.
Die Pflicht zur Angabe umweltrelevanter Eigenschaften wird auf eine größere Zahl von Produkten ausgeweitet, darunter auch auf energiebetriebene und energieverbrauchsrelevante Produkte. Das Verfahren für die Vergabe des EU-Umweltzeichens, mit dem die umweltfreundlichsten Produkte auf dem EU-Markt gekennzeichnet werden, wird billiger und einfacher und auf eine breitere Palette von Produkten und Dienstleistungen angewandt, unter anderem auf Speisen und Getränke. Damit wird das Umweltzeichen für die Hersteller attraktiver und bildet einen Anreiz für Innovationen und eine Erweiterung des Angebots an umweltfreundlichen Produkten.

Zur Förderung einer schlankeren Produktion sollen Ziele und die Entwicklung von Instrumenten für die Überwachung und Förderung von Ressourceneffizienz und Öko-Innovation formuliert werden. Zudem soll ein System zur Überprüfung von Umwelttechnologien geschaffen werden, um das Vertrauen in neue Technologien zu stärken und so die Öko-Innovation zu unterstützen.
Zudem schlägt die EU-Kommission die Überarbeitung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS-Verordnung) vor. Stellen außerhalb der EU-Institutionen sollen in dieses System einbezogen werden, damit es billiger arbeitet und vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stärker genutzt wird.

Quelle und weitere Informationen: EU- Kommission

 



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