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Existenzgründung - Wege in die Unabhängigkeit?
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01.01.2008
Mit dem KfW-StartGeld bietet die KfW für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an.
Wer kann Anträge stellen?
• Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen mit Hauptwohnsitz im Inland (deutsche Staatsbürger, Personen aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA sowie Personen aus übrigen Staaten, sofern eine Aufenthaltserlaubnis
vorliegt, die auf Grundlage von § 21 AufenthG (selbständige Tätigkeit) ausgestellt
wurde). Der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation
für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit (mind. 10% Gesellschaftsanteil und Geschäftsführungsbefugnis)
verfügen.
• Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU (u.a. weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR) der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt. Die Mehrheitsbeteiligung eines anderen Unternehmens (außer Kapitalbeteiligungsgesellschaften) oder – im Falle einer GmbH-Gründung –
die für eine Satzungsänderung notwendige Stimmenmehrheit eines anderen Gesellschafters ist
grundsätzlich nicht zulässig.
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