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Existenzgründung - Wege in die Unabhängigkeit?
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Montag, 9. August 2004 |
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Die
Schufa sammelt Daten die von Vertragspartnern gemeldet werden oder
von ihr selbst recherchiert wurden. Dieser Meldung seiner Daten hat
der Verbraucher in der Regel durch seine Unterschrift unter eine
entsprechende Einverständnisklausel (Schufa-Klausel) zugestimmt.
Zur
Zeit sind Daten über mehr als 64 Millionen Personen erfasst.
In
einem Datensatz können u. A. folgende Informationen gespeichert
sein:
-
Name,
Vorname(n)
-
Geburtsdatum/
-Ort
-
aktuelle
und frühere Anschriften
-
Kredit-
oder Leasingverträge mit Laufzeiten und evtl. vorzeitiger
Erledigung
-
Eröffnung
von Girokonten, Ausgabe von Kreditkarten
-
Einrichtung
eines Telekommunikationskontos
-
Kundenkarten
im Handel
-
Forderungen
die fällig, abgemahnt und nicht bestritten sind
-
Missbrauch
eines Giro- oder Kreditkontos nach Nutzungsverbot
-
Eidesstattliche
Versicherung/ Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
Dies
ist nur ein Auszug aus den möglichen Angaben.
Nicht
gespeichert werden private Daten wie Vermögensverhältnisse,
Einkommenssituation, der ausgeübte Beruf, Anschrift des
Arbeitgebers und Familienstand
Die
gespeicherten Daten werden als sogenannte Schufa- Auskunft auf
Anfrage an die Vertragspartner übermittelt. Die Vertragspartner
sind in zwei Klassen gegliedert:
-
A-Vertragspartner
sind berechtigt zur uneingeschränkten Auskunftseinholung und
verpflichtet zur uneingeschränkten Meldung.
Z.B.
Banken, Sparkassen, Kreditkarten- und Leasingunternehmen
-
B-Vertragspartner
sind berechtigt Auskünfte über nicht vertragsgemäßes
Verhalten des Kunden zu enthalten und verpflichtet nur derartige
Vorkommnisse zu melden.
Z.B.
Handel, Versicherungen, Telefongesellschaften
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