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Jeder
bei der Schufa Gespeicherten kann eine sogenannte Eigenauskunft
anfordern.
Sie
informiert über alle zu seiner Person bei der SCHUFA
gespeicherten Daten.
Für
den weiteren Eigenbedarf des Verbrauchers (für Arbeitgeber,
Vermieter, u.A.) gibt es die sogenannte Verbraucherauskunft. Die
SCHUFA-Verbraucherauskunft enthält nicht alle zu Ihrer Person
bei der SCHUFA gespeicherten Daten, sondern nur die Informationen,
die nötig sind, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem
Vertragspartner aufzubauen.
Löschung
der SCHUFA- Daten
Es
gibt unterschiedliche, gesetzliche Grundlagen und Fristen für
die Aufbewahrung Personen bezogener Daten. Zum einen müssen die
Interessen der Vertragspartner gewahrt werden (Geschäftsrisiken),
zum anderen sind auch die Belange von Verbrauchern zu
berücksichtigen.
Bei
den Löschungen von Daten können Fehler im Datenbestand der
SCHUFA auftreten bzw. Löschungen verspätet vorgenommen
werden. Es ist daher dringend zu raten, sich von Zeit zu Zeit eine
Eigenauskunft einzuholen. Insbesondere vor größeren
finanziellen Entscheidungen, wie z. B. der Beantragung einer Bau-,
KFZ- Finanzierung oder eines Ratenkredits.
Folgende
Löschungen werden von der SCHUFA automatisch oder auf Antrag des
Betroffenen vorgenommen:
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Auf
Antrag des Verbrauchers löscht die SCHUFA Daten über
ordnungsgemäß abgewickelte Kredite sofort nach
vollständiger Rückzahlung.
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Sachverhalt
Löschung
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Girokonten
sofort nach Kündigung
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Kreditkarten
sofort nach Kündigung
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Handyverträge
sofort nach Kündigung
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Bürgschaften
sofort nach Kündigung
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Eigenauskunft
nach einem Jahr
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Ratenkredite
drei Jahre nach Rückzahlung
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Baufinanzierungen
drei Jahre nach Rückzahlung
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Mahnbescheide
am Ende des dritten Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen
beglichen
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Verspätete
Ratenzahlungen am Ende des dritten Jahres, sofern alle berechtigten
Forderungen beglichen
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Vollstreckungen
am Ende des dritten Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen
beglichen
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Eidesstattliche
Versicherungen am Ende des dritten Jahres, sofern alle berechtigten
Forderungen beglichen
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Nicht
vertragsgemäßes Verhalten bei Girokonten am Ende des
dritten Jahres
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Nicht
vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditkarten am Ende des
dritten Jahres
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Nicht
vertragsgemäßes Verhalten bei Mobilfunkverträgen am
Ende des dritten Jahres
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Nicht
vertragsgemäßes Verhalten bei Mobilienleasing am Ende des
fünften Jahres
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Nicht
vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditverträgen am
Ende des fünften Jahres
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Insolvenzen
am Ende des fünften Kalenderjahres nach Eintragung
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Alles andere am Ende des
fünften Kalenderjahres nach Eintragung
Über weitere Löschungen sollten Sie sich immer aktuell
informieren.
Fehler im Datenbestand werden bei der Schufa kostenlos korrigiert.
Weitere Information und online Auskunft: Schufa
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