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Aushangpflicht
Grundlagen zur Unternehmensgründung
Schnell ist das Gerwerbe angemeldet, ansprechende Räumlichkeiten angemietet und die ersten Aufträge abgearbeitet. Schon stellt sich die Frage, ob die eine oder andere Aufgabe nicht auch von angestellten Mitarbeitern ausgeführt werden kann.
Bei all der Hektik in den ersten Wochen und Monaten wird dann häufig übersehen, dass bei der Beschäftigung von Mitarbeitern einige wichtige Punkte beachtet werden müssen.

Unter Anderem gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen die einen für alle Mitarbeiter zugänglichen Aushang bestimmter Schriften fordern.

Aushangpflichtige Gesetze sind z.B.:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Nach §12 (5) AGG besteht Aushangpflicht 

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbZG) 
Nach § 12 AGG besteht Aushangpflicht 

Arbeitsschutzgesetzt (ArbGG)
Allgemeine Aushangpflicht

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 
Nach § 16 ArbGG besteht Aushangpflicht  

Bundeserziehungsgesetz (BErzGG)
Allgemeine Aushangpflicht

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Allgemeine Aushangpflicht

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) 
Nach  § 47 JArbSchG Aushangpflicht ab einem Jugendlichen

Ladenschlussgesetz (LadSchlG) 
Nach § 21 LadSchlG Aushangpflicht innerhalb der Verkaufsstelle und ab einem Beschäftigten

Mutterschutzgesetz (MuSchG) 
Nach § 18 Aushangpflicht ab vier regelmäßig tätigen Mitarbeiterinnen

Unfallverhütungsvorschriften
Als Unternehmer mit abhängig Beschäftigten sind Sie nach § 12 BGV A1 verpflichtet die BG- Vorschriften auszuhängen/ zu legen.

Dies sind nur einige der in Frage kommenden Verordnungen und Gesetze, deren Inhalt aushangpflichtig ist.
Zusätzlich kommen noch Pflichten durch die Berufsgenossenschaften und allgemeine Anforderungen (Erste Hilfe, Fluchtwege, Rettungsmittel u.A.)

Der Begriff "Aushang" ist nicht wörtlich zu nehmen.  Die Unterlagen müssen den Mitarbeitern uneingeschrägt zur Verfügung stehen. Das kann ein "Schwarzes Brett", das Intranet oder ein Ort sein, zu dem jeder Beschäftigte zu jeder Zeit Zugang hat und alle wissen, dass sie dort die Informationen finden.

Der junge Unternehmer muss sich gezielt informieren (IHK, BG, Gewerbeaufsicht) was in seinem Betrieb notwendig ist.

Es gibt viele Dienstleister, die sich professionell mit diesem Thema auseinander setzen. Wer es sich in der Startfase seines Unternehmens leisten kann, bekommt für seinen Bedarf alle notwendigen Aushänge vorgelegt.

Eines sollte der neue Chef aber auf keinen Fall tun: Die Aushangpflichten grundsätzlich mißachten - Die Strafen sind teilweise erheblich.



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