Schnell ist das Gerwerbe angemeldet, ansprechende Räumlichkeiten
angemietet und die ersten Aufträge abgearbeitet. Schon stellt sich die
Frage, ob die eine oder andere Aufgabe nicht auch von angestellten
Mitarbeitern ausgeführt werden kann.
Bei all der Hektik in den
ersten Wochen und Monaten wird dann häufig übersehen, dass bei der
Beschäftigung von Mitarbeitern einige wichtige Punkte beachtet werden
müssen.
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weiter … [Aushangpflicht]
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