ERP-Eigenkapitalhilfe-Darlehen (EKH) für Existenzgründer und gründungsnahe Existenzfestigungen ERP-Kapital für Gründung richtet sich an Personen, die eine selbstständige, gewerbliche oder freiberufliche und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen oder dies in den letzten 3 Jahren getan haben. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt und eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundesgarantie wird gewährt. Wer kann Anträge stellen? Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchführen. Die Existenzgründung kann auch durch tätige Beteiligung an einem Unternehmen oder durch Übernahme eines bestehenden Unternehmens erfolgen.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: - Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation.
- Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
- Der Antragsteller besitzt - insbesondere aufgrund eines Gesellschaftsanteils von grundsätzlich mindestens 10 % - hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist die Stimmenmehrheit eines anderen Gesellschafters, die Satzungsänderungen ermöglicht.
- Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbständigen Tätigkeit mehr bestehen.
- Die Voraussetzungen für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Union sind erfüllt
- Es handelt sich nicht um einen Sanierungsfall bzw. ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
Was wird mitfinanziert? Mitfinanziert werden die folgenden Investitionen in Deutschland, die dem im Antrag beschriebenen Vorhaben dienen, betriebsnotwendig sind und dem Unternehmens-/Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen: - Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
- Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen)
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, die vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
- Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil von einem unabhängigen Investor (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben wird.
- Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt)
- Extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
- Kosten für erste Messeteilnahmen
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden? Finanzierungsanteil: Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist der Einsatz eigener Mittel des Antragstellers. Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) bzw. 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden. Kreditbetrag: Maximal 500.000 Euro insgesamt je Antragsteller. Dabei werden auch früher gewährte (ERP-)Eigenkapitalhilfedarlehen angerechnet. Welche Kreditlaufzeiten sind möglich? Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Wie sind die Konditionen? Zinssatz: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. Am Ende des 10. Jahres wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des dann bestehenden Marktzinsniveaus für die Restlaufzeit neu vereinbart. Tilgung: Nach 7 tilgungsfreien Jahren in 31 gleich hohen, vierteljährlichen Raten und einer gegebenenfalls abweichenden Schlussrate. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen und das Garantieentgelt auf den ausgezahlten Kreditbetrag zu leisten. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Quelle und weitere Informationen: KfW-Mittelstandsbank |