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Innovationen sind für die wirtschaftliche Dynamik und das Wachstum von großer Bedeutung. Mit dem ERP-Innovationsprogramm fördert die KfW sowohl FuE-Maßnahmen (Programmteil I) als auch die Markteinführung (Programmteil II) neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Durch unser Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Kredit (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht, stärken wir zusätzlich die Kapitalstruktur Ihres Unternehmens.
Wer wird gefördert? Ihr Unternehmen ist seit mehr als 2 Jahren am Markt tätig? Entwickeln Sie innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, planen eine Markteinführung oder sind daran wesentlich beteiligt? Wenn Sie beide Fragen mit ja beantworten, dann ist unser ERP-Innovationsprogramm genau das, was Sie brauchen. Wichtig: Der Antragssteller muss an der Entwicklung der Innovation wesentlich beteiligt gewesen sein. Programmteil I: FuE-Phase - freiberuflich Tätige und Unternehmen, deren Jahresumsatz im Regelfall 125 Mio. Euro nicht überschreiten darf
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro, wenn die Innovation neu für Deutschland ist
Der Umsatz verbundener Unternehmen zählt mit. Programmteil II: Markteinführungsphase - freiberuflich Tätige und Unternehmen, welche die KMU-Kriterien der EU erfüllen
Eine Förderung in der Markteinführungsphase kann unabhängig von einer Förderung in der FuE-Phase erfolgen. Was wird finanziert? Programmteil I: FuE-Phase - Dem Vorhaben zurechenbare Personaleinzelkosten, Gemeinkosten, Reise-, Material- und EDV-Kosten
- Einzelkosten für FuE-Aufträge sowie für Beratungsleistungen und ähnliche Dienste
- Investitionskosten, die sich auf das Innovationsvorhaben beziehen
- Kosten zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Innovation
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Wichtig: Die FuE-Phase endet mit dem Abschluss der für die kommerzielle Nutzung notwendigen Entwicklungsarbeiten. Programmteil II: Markteinführungsphase - Kosten für Unternehmensberatung
- Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern
- Marktforschung Marktinformation mit Bezug auf das neue Produkt, Verfahren oder die Dienstleistung
- Investitionen in Bezug auf die Markteinführung, z. B. Maschinen, erstes Warenlager, Aufbau des Vertriebs
Wichtig: Die Markteinführungsphase endet spätestens drei Jahre nach Beginn der kommerziellen Nutzung. Finanzierungsanteil und Höchstbetrag Programmteil I: FuE-Phase - bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 5 Mio. Euro je Vorhaben
Programmteil II: Markteinführungsphase - bis zu 80 % in den neuen Ländern und Berlin, höchstens 2,5 Mio. Euro je Vorhaben
- bis zu 50 % in den alten Ländern, höchstens 1 Mio. Euro je Vorhaben
Der Kredit wird als Finanzierungspaket aus einer Fremdkapitaltranche und einer Nachrangtranche vergeben. Der Anteil der Nachrangtranche richtet sich nach dem Gruppenumsatz: - bis 50 Mio. EUR: 60 %
- über 50 Mio. EUR : 50 %
Auf Wunsch ist auch eine reine Fremdkapitalfinanzierung möglich (also 0 % Nachrangtranche). Bitte achten Sie darauf, dass die Beihilfegrenzen nicht überschritten werden. Sicherheiten Für die Nachrangtranche sind keine Sicherheiten zu stellen. Die Fremdkapitaltranche ist banküblich zu besichern. Nicht zugelassen sind - Bürgschaften von Bürgschaftsbanken und
- Kontoguthaben (Tagesgeld, Festgeld, Termingeld
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