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Finanzen
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Dienstag, 11. März 2008 |
Auch für Gewerbeimmobilien gilt ab dem 1. Oktober 2007 die neue Energiesparverordnung (EnEV 2007). Danach erfolgt die Einführung je nach Alter und Art des Gebäudes in drei Stufen.
Für Gewerbeimobilien gilt, ab dem 1. Juli 2009 muss bei einer Neuvermietung oder einem Verkauf, ein Energieausweis vorliegen.
Der Energieausweis soll Mieter oder Käufer über die energetische Qualität der Immobilie informieren
Es wird unterschieden zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis.
Den
(einfachen) verbrauchsorientierten Energieausweis gibt es nur noch bis
30. September 2008. Bis dahin kann dieser noch auf Grundlage der
Verbrauchszahlen der letzten drei Jahre erstellt werden, allerdings nur
für Wohngebäude. Er kostet ca. 30 - 50€ und wird von Schornsteinfegern,
Heizkostenablesern usw angeboten. Es gibt ihn auch online im Internet.
Hier müssen entsprechende Formulare ausgefüllt werden und nach einer
Prüfung der Angaben kann der Energieausweis ausgedruckt werden.
Für
Gewerbegebäude gibt es den verbrauchsorientierten Energieausweis nur
noch bis 31.09.2008. Ab 1. Oktober gibt es nur noch den
bedarsorientierten Energieausweis. Er ist in der Erstellung erheblich
aufwendiger. Fachleute erstellen anhand der Gebäudekonstitution
(Aufbau, Isolierung, Heizung) eine Bedarfsberechnung. Diese Ergebnissen
werden im bedarfsorientierten Energieausweis zusammengefast.
Kosten hierfür ab ca. 200€ je nach Art/ Größe des Gebäudes.
Alle Energiepässe sind 10 Jahre gültig.
Sie
werden grundsätzlich für das ganze Gebäude erstellt. Wird allerdings
ein Gebäude gemischt genutzt (Wohn- / Gewerbeimobilie) muss für jeden
Gebäudeteil je ein Ausweis erstellt werden.
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