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Konjunkturpacket II
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Management - Finanzen

Konjunkturpaket II

Die deutsche Bundesregierung hat ein umfangreiches Paket auf den Weg gebracht, um die schwächelnde Konjunktur zu stützen. Hier finden Sie einige der Förderungen und Hinweise, wo Sie sich weiter informieren können.


Für die mittelständischen Unternehmen stellt die Bundesregierung ca. 15 Milliarden Euro in verschiedenen Sonderprogrammen zur Verfügung. Als mittelständische Unternehmen gelten in diesem Zusammenhang Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und in der Regel nicht mehr als 500 Millionen Euro Gruppenumsatz tätigen sowie Freiberufler.

KFW-Sonderprogramm: Mittelständische Unternehmen

Mit diesem Programm werden Investitionen in Deutschland finanziert, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen sowie Betriebsmittel. Die Förderung beträgt maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investition bzw. der Betriebsmittel.

Weitere Informationen: KFW

KFW-Sonderprogramm: Projektfinanzierung

Es werden Projektgesellschaften unabhängig von ihren Gesellschaftern und dem Umsatz gefördert.

Die Fördermittel müssen in Deutschland investiert werden. Das Gesamtfremdfinanzierungsvolumen sollte mindestens 50 Millionen betragen.

Weitere Informationen: KFW

KFW-StartGeld

Mit dem KfW-StartGeld werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen gefördert, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als 50.000 Euro finanzieren müssen. Die Kosten werden nach Abzug der Eigenmittel bis zu 100% finanziert.

Weitere Information: KFW

Unternehmenskapital

Mit dem "Unternehmerkapital" bietet die KfW Mittelstandsbank Ihnen langfristige Nachrangdarlehen an. Es gibt ERP-Kapital für Existenzgründer und junge Unternehmen bis 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme und es gibt KFW-Kapital für Arbeit und Investitionen für Unternehmen die mindestens 3 Jahre auf dem Markt sind.

Weitere Information: KFW 

Dies sind nur einige Möglichkeiten, die die KFW bietet. Weiter Informationen über aktuelle Fördermöglichkeiten auf den Seiten der KFW.

Zentrales Innovationeprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ist das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Ziel dieses Förderbereiches ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen zu gewähren, damit sie Forschungs- und Innovationsprojekte finanzieren können. Neben Kooperations- und Netzwerkprojekten werden auch Einzelprojekte gefördert. Durch das ZIM wird die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nachhaltig unterstützt und ein Beitrag für deren Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit geleistet.
Für 2009 - 2010 stehen insgesamt 900 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Gebäudesanierung

Insgesamt gibt der Bund 2009 und 2010 für Investitionen der Öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur rund 17 Milliarden Euro. Für bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden - insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur und des Städte- und Straßenbaus - stehen davon 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Und die Länder geben 3,3 Milliarden dazu.

Weitere Informationen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung  und  Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie  

Umweltprämie (Abwrackprämie)

Um die deutsche Autoindustrie zu stärken, kurbelt die Bundesregierung die Pkw-Nachfrage mit 1,5 Milliarden Euro an: Wer sein mindestens neun Jahre altes Auto zum Verschrotten bringt, erhält beim Kauf oder Leasing eines Neu- oder Jahreswagens eine Umweltprämie von 2.500 Euro. Die Regelung gilt ab dem 14.01.2009 bis Ende dieses Jahres, solange das Geld reicht.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Abschreibemöglichkeiten für Unternehmen

Seit dem 1.1. 2009 gibt es zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen. Die Bundesregierung hat eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von maximal 25 Prozent eingeführt. Die Besonderheit der degressiven Abschreibung besteht darin, dass die Abschreibungen im ersten Jahr am höchsten sind und sich schrittweise mit jedem Folgejahr verringern. Für Unternehmen lohnen sich Investitionen also besonders in den Jahren 2009 und 2010, weil vor allem im ersten Jahr der Anschaffung das Betriebsergebnis verringert und dadurch mit deutlich weniger Steuern belastet wird.

Weitere Informationen: BMWI (Degressive Abschreibung)  und   BMWI (Sonderabschreibung)

Neue Regeln für Kurzarbeit

Die Bundesregierung hat für 2009 die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt - wie beim Arbeitslosengeld - 60 Prozent des Nettolohns, der durch die verkürzte Arbeitszeit wegfällt. Eltern erhalten sogar 67 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Arbeitgebern 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge – bei Kurzarbeit zur Hälfte, bei Qualifizierung während der Kurzarbeit sogar ganz.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Private Handwerkerrechnungen besser absetzbar

Ab 2009 können maximal 20 Prozent von Handwerkerrechnungen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro (nur für Arbeitsleistungen) steuerlich abgesetzt werden. Mit dieser Maßnahme sollen die kleine Handwerksbetriebe unterstützt und die Schwarzarbeit reduziert werden.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Entlastungen in Einkommenssteuer und Sozialabgaben

Durch verschieden Maßnahmen werden die Einkommensbezieher entlastet.

Weiter Informationen: Die Bunderegierung  

 

Weitere Informationen zu den Konjunkturpaketen I + II finden Sie auch auf den Sonderseiten der Bundesregierung.

 

 



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