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Management -
Finanzen
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Dienstag, 14. April 2009 |
Auch Behörden und andere öffentliche Stellen müssen ihre Rechnungen pünktlich bezahlen.Die EU-Kommission geht gegen Zahlungsverzug bei Geschäften zwischen Unternehmen und Unternehmen mit öffentlichen Stellen vor.
Mit einem neuen Ansatz für die Bekämpfung von Zahlungsverzug und einer Änderung der bestehenden Vorschriften will die EU-Kommission die Zahlungsfrist von Rechnungen auf 30 Tage begrenzen. Zahlungsverzug behindert Unternehmen und kann Ursache für Insolvenzen an sich lebensfähiger Unternehmen sein, vor allem von mittelständischen Unternehmen (KMU).
Dabei ist insbesondere die Zahlungsmoral öffentlicher Stellen nicht immer vorbildlich. Daher verpflichtet sich auch die Kommission, die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen so zu beschleunigen, dass alle Zahlungsziele eingehalten werden.
EU-Kommissionsvizepräsident Günther Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie sagte: „Zahlungsverzug seitens öffentlicher Verwaltungen sollte nicht mehr geduldet werden. Der heutige Vorschlag trägt Wesentliches zur Überwindung der Wirtschaftskrise bei. Indem er hilft, weitere Insolvenzen zu vermeiden und die Liquidität der Unternehmen zu stärken, macht er die europäischen Unternehmen langfristig wettbewerbsfähiger.“
Die Änderungsvorschläge der bestehenden Richtlinie haben zum Ziel, dass öffentliche Stellen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zahlen. Tun sie es nicht, müssen sie Verzugszinsen, eine Entschädigung für Beitreibungskosten sowie vom ersten Tag des Verzugs an eine pauschale Entschädigung von 5 Prozent des geschuldeten Betrags zahlen
In ordnungsgemäß begründeten Fällen sind längere Fristen zulässig. Bei Geschäften zwischen Unternehmen bleibt die Vertragsfreiheit gewahrt, Unternehmen haben aber das Recht, Verzugszinsen und die Erstattung der Beitreibungskosten zu fordern. Darüber hinaus werden die die Regeln über grob nachteilige Verträge verschärft. Der Vorschlag zielt auf eine Verbesserung der gerade im Konjunkturabschwung so wichtigen Selbstfinanzierung europäischer Unternehmen ab. Ferner soll damit das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Beseitigung entsprechender Hindernisse für grenzüberschreitende Geschäfte erleichtert werden.
Auch die EU-Kommission will die von ihr verwalteten EU-Mittel schneller auszahlen. Entsprechende Vorschläge zielen insbesondere auf Auftragsleistungen von Kleinunternehmen und Kommunalbehörden. Mittel in Höhe von 15 Milliarden Euro mit besonderen Zahlungsfristen in Bereichen wie Forschung, Bildung und Jugend, Energie und Verkehr sollen eingesetzt und Fristen für die erste Auszahlungsrate von 30 auf 20 Tage reduziert werden. Damit werden jüngste Entscheidungen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ergänzt. EU-Haushaltskommissarin Grybauskaitė sagte: „Das Ziel des heutigen Vorschlags ist es, die aktuellen Finanzvorschriften weitestgehend zu nutzen, um die 415 000 Direktzahlungen, die die Kommission jährlich vornimmt, zu beschleunigen".
Kernpunkt ist die Absenkung der Fristen für die Vorfinanzierung oder die erste Auszahlungsrate von 30 auf 20 Tage. Diese Zahlungen bieten die geringsten Schwierigkeiten, da sie keinen großen bürokratischen Aufwand verlangen. Auf sie entfallen rund 9,5 Milliarden Euro. Bei anderen zentral verwalteten Zahlungen (in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro) sollen die Zahlungsfristen von 45 auf 30 Tage verkürzt werden, wodurch die Zahlungen der Kommission in Einklang gebracht werden mit der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
Die Kommission wird darüber hinaus ihre Dienststellen anweisen, bei zentral verwalteten Finanzhilfen und Auftragsleistungen verstärkt Pauschalbeträge und Pauschalsätze zu verwenden. Die Vereinfachung der allgemeinen Verfahren vor Beginn der Projekte kann zu rascheren Auszahlungen beitragen. Die Dienststellen der Kommission haben die Möglichkeit, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für zwei Jahre statt wie bisher für jedes Jahr zu veröffentlichen und standardisierte Ausschreibungen zu verwenden.
Quelle und weitere Information: Europäische Kommission
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