Das Sonderprogramm der KfW "Mittelständische Unternehmen" Die Bundesregierung hat auf ihrem Wirtschaftsgipfel am 2.12.2009 ein Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen erarbeitet und beschlossen. Mit diesem neuen Programm soll eine schnellere Bereitstellung von Liquidität, längere Laufzeiten und eine flexiblere Zinsbindung ermöglicht werden. Die Kredite werden für Investitionen und Betriebsmittel vergeben. Möglich ist eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren, statt wie bisher 15 Jahre. Auch eine Option für eine längere Zinsbindung soll möglich sein. Als Starttermin für die Vergabe der Darlehn ist der 1.2.2010 geplant.
Welche Unternehmen werden gefördert? - Freiberufler
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und in Deutschland investieren.
Der Jahres- Gruppenumsatz der verbundenen Unternehmen darf 500 Millionen Euro nicht überschreiten - Banken- und herstellerunabhängige Leasinggesellschaften sind ungeachtet ihrer Größe in der Betriebsmittelvariante der Förderung antragsberechtigt!!
Ist Ihr Unternehmen bereits zum Stichtag 01.07.2008 in finanziellen Schwierigkeiten oder muss saniert werden, dann ist eine Förderung unter Umständen nicht möglich. Es werde nur Unternehmen gefördert, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und auch positive Zukunftsaussichten haben. Was kann finanziert werden? - Investionen des geförderten Unternehmens in Deutschland, für die eine langfristige Finanzierung erforderlich ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg für das Unternehmen erwarten lassen
- Leasinggesellschaften können Betriebsmittel zur Finanzierung von Leasinggesellschaften beantragen
- Betriebsmittel für das geförderte Unternehmen
Es kann ein Betrag von maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert werden. Der Finanzierungsanteil kann bis 100% der förderfähigen Summe betragen. Im Verhältnis darf aber nicht mehr als 30% der letzten Bilanzsumme oder maximal 50 Millionen Euro gefördert werden. Die Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten ist möglich. Die Vergabe erfolgt wie bisher über die Hausbanken. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der KfW: KfW-Sonderprogramm |