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Finanzen

Ob Privat oder im Unternehmen - Einen großen Teil unserer Zeit und Energie verwenden wir darauf, uns über das Geld in unseren Händen Gedanken zu machen.

Vieleicht können wir Ihnen an dieser Stelle die Zeit etwas verkürzen.



Sonderprogramm
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Das Sonderprogramm der KfW "Mittelständische Unternehmen"

Die Bundesregierung hat auf ihrem Wirtschaftsgipfel am 2.12.2009 ein Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen erarbeitet und beschlossen.

Mit diesem neuen Programm soll eine schnellere Bereitstellung von Liquidität, längere Laufzeiten und eine flexiblere Zinsbindung ermöglicht werden.

Die Kredite werden für Investitionen und Betriebsmittel vergeben.
Möglich ist eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren, statt wie bisher 15 Jahre. Auch eine Option für eine längere Zinsbindung soll möglich sein.

Als Starttermin für die Vergabe der Darlehn ist der 1.2.2010 geplant.

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Konjunkturpacket II
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Konjunkturpaket II

Die deutsche Bundesregierung hat ein umfangreiches Paket auf den Weg gebracht, um die schwächelnde Konjunktur zu stützen. Hier finden Sie einige der Förderungen und Hinweise, wo Sie sich weiter informieren können.


Für die mittelständischen Unternehmen stellt die Bundesregierung ca. 15 Milliarden Euro in verschiedenen Sonderprogrammen zur Verfügung. Als mittelständische Unternehmen gelten in diesem Zusammenhang Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und in der Regel nicht mehr als 500 Millionen Euro Gruppenumsatz tätigen sowie Freiberufler.

KFW-Sonderprogramm: Mittelständische Unternehmen

Mit diesem Programm werden Investitionen in Deutschland finanziert, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen sowie Betriebsmittel. Die Förderung beträgt maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investition bzw. der Betriebsmittel.

Weitere Informationen: KFW

KFW-Sonderprogramm: Projektfinanzierung

Es werden Projektgesellschaften unabhängig von ihren Gesellschaftern und dem Umsatz gefördert.

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Rechnungen bezahlen
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Auch Behörden und andere öffentliche Stellen müssen ihre Rechnungen pünktlich bezahlen.

Die EU-Kommission geht gegen Zahlungsverzug bei Geschäften zwischen Unternehmen und Unternehmen mit öffentlichen Stellen vor.
Mit einem neuen Ansatz für die Bekämpfung von Zahlungsverzug und einer Änderung der bestehenden Vorschriften will die EU-Kommission die Zahlungsfrist von Rechnungen auf 30 Tage begrenzen. Zahlungsverzug behindert Unternehmen und kann Ursache für Insolvenzen an sich lebensfähiger Unternehmen sein, vor allem von mittelständischen Unternehmen (KMU).
Dabei ist insbesondere die Zahlungsmoral öffentlicher Stellen nicht immer vorbildlich. Daher verpflichtet sich auch die Kommission, die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen so zu beschleunigen, dass alle Zahlungsziele eingehalten werden.

EU-Kommissionsvizepräsident Günther Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie sagte: „Zahlungsverzug seitens öffentlicher Verwaltungen sollte nicht mehr geduldet werden. Der heutige Vorschlag trägt Wesentliches zur Überwindung der Wirtschaftskrise bei. Indem er hilft, weitere Insolvenzen zu vermeiden und die Liquidität der Unternehmen zu stärken, macht er die europäischen Unternehmen langfristig wettbewerbsfähiger.“
Die Änderungsvorschläge der bestehenden Richtlinie haben zum Ziel, dass öffentliche Stellen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zahlen. Tun sie es nicht, müssen sie Verzugszinsen, eine Entschädigung für Beitreibungskosten sowie vom ersten Tag des Verzugs an eine pauschale Entschädigung von 5 Prozent des geschuldeten Betrags zahlen


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ERP-Eigenkapitalhilfe
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ERP-Eigenkapitalhilfe-Darlehen (EKH) für Existenzgründer und gründungsnahe Existenzfestigungen

ERP-Kapital für Gründung richtet sich an Personen, die eine selbstständige, gewerbliche oder freiberufliche und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen oder dies in den letzten 3 Jahren getan haben.

Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt und eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundesgarantie wird gewährt.

Wer kann Anträge stellen?
Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchführen. Die Existenzgründung kann auch durch tätige Beteiligung an einem Unternehmen oder durch Übernahme eines bestehenden Unternehmens erfolgen.

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EU- Herbstprognose
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Die Finanzkrise bringt die Wirtschaft in der EU zum Erliegen

Wirtschaftliche Turbulenzen und der weltweite Konjunktureinbruch bringen das Wachstum in der EU nahezu zum Stillstand.

Den jüngsten Wirtschaftsprognosen der Kommission zufolge wird das Wirtschaftswachstum in der EU drastisch sinken: auf 1,4 % im Jahr 2008 (2007 war es noch doppelt so hoch) und 0,2 % im Jahr 2009, bevor es 2010 wieder auf 1,1 % ansteigt. Für die Eurozone werden 1,2 %, 0,1 % und 0,9 % erwartet. Diese Zahlen liegen unter denen der Frühjahrsprognosen.

Die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums wird zu einer Abschwächung des Inflationsdrucks beitragen. Da auch die Ölpreise sinken, verringert sich die Gefahr von Dominoeffekten, die zu einer höheren allgemeinen Inflation führen könnten. Während 2007–2008 noch 6 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen wurden, wird für 2009–2010 nur noch mit einer geringfügigen Verbesserung der Beschäftigungslage gerechnet. Schätzungen zufolge wird die Arbeitslosenquote zwischen 2008 und 2010 um rund einen Prozentpunkt steigen.

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