Ob Privat oder im Unternehmen - Einen großen Teil unserer Zeit und Energie verwenden wir darauf, uns über das Geld in unseren Händen Gedanken zu machen. Vieleicht können wir Ihnen an dieser Stelle die Zeit etwas verkürzen.
|
Das Sonderprogramm der KfW "Mittelständische Unternehmen" Die Bundesregierung hat auf ihrem Wirtschaftsgipfel am 2.12.2009 ein Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen erarbeitet und beschlossen. Mit diesem neuen Programm soll eine schnellere Bereitstellung von Liquidität, längere Laufzeiten und eine flexiblere Zinsbindung ermöglicht werden. Die Kredite werden für Investitionen und Betriebsmittel vergeben. Möglich ist eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren, statt wie bisher 15 Jahre. Auch eine Option für eine längere Zinsbindung soll möglich sein. Als Starttermin für die Vergabe der Darlehn ist der 1.2.2010 geplant. |
|
weiter …
|
|
Konjunkturpaket II Die deutsche Bundesregierung hat ein umfangreiches Paket auf den Weg gebracht, um die schwächelnde Konjunktur zu stützen. Hier finden Sie einige der Förderungen und Hinweise, wo Sie sich weiter informieren können. Für die mittelständischen Unternehmen stellt die Bundesregierung ca. 15 Milliarden Euro in verschiedenen Sonderprogrammen zur Verfügung. Als mittelständische Unternehmen gelten in diesem Zusammenhang Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und in der Regel nicht mehr als 500 Millionen Euro Gruppenumsatz tätigen sowie Freiberufler. KFW-Sonderprogramm: Mittelständische Unternehmen Mit diesem Programm werden Investitionen in Deutschland finanziert, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen sowie Betriebsmittel. Die Förderung beträgt maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investition bzw. der Betriebsmittel. Weitere Informationen: KFW KFW-Sonderprogramm: Projektfinanzierung Es werden Projektgesellschaften unabhängig von ihren Gesellschaftern und dem Umsatz gefördert. |
|
weiter …
|
|
Auch Behörden und andere öffentliche Stellen müssen ihre Rechnungen pünktlich bezahlen.Die EU-Kommission geht gegen Zahlungsverzug bei Geschäften zwischen Unternehmen und Unternehmen mit öffentlichen Stellen vor. Mit einem neuen Ansatz für die Bekämpfung von Zahlungsverzug und einer Änderung der bestehenden Vorschriften will die EU-Kommission die Zahlungsfrist von Rechnungen auf 30 Tage begrenzen. Zahlungsverzug behindert Unternehmen und kann Ursache für Insolvenzen an sich lebensfähiger Unternehmen sein, vor allem von mittelständischen Unternehmen (KMU). Dabei ist insbesondere die Zahlungsmoral öffentlicher Stellen nicht immer vorbildlich. Daher verpflichtet sich auch die Kommission, die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen so zu beschleunigen, dass alle Zahlungsziele eingehalten werden. EU-Kommissionsvizepräsident Günther Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie sagte: „Zahlungsverzug seitens öffentlicher Verwaltungen sollte nicht mehr geduldet werden. Der heutige Vorschlag trägt Wesentliches zur Überwindung der Wirtschaftskrise bei. Indem er hilft, weitere Insolvenzen zu vermeiden und die Liquidität der Unternehmen zu stärken, macht er die europäischen Unternehmen langfristig wettbewerbsfähiger.“ Die Änderungsvorschläge der bestehenden Richtlinie haben zum Ziel, dass öffentliche Stellen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zahlen. Tun sie es nicht, müssen sie Verzugszinsen, eine Entschädigung für Beitreibungskosten sowie vom ersten Tag des Verzugs an eine pauschale Entschädigung von 5 Prozent des geschuldeten Betrags zahlen |
|
weiter …
|
|
Eine neue Webseite gibt erstmals freien Zugriff auf Informationen über die Empfänger von EU-Finanzmitteln. Die Webseite "Finanztransparenzsystem" (FTS) betrifft die von der EU-Kommission und den Exekutivagenturen direkt verwalteten Mittel. Dank der integrierten Suchmaske kann der Benutzer Einzelheiten zu den Empfängern von Finanzhilfen und zu einzelnen Politikbereichen leichter analysieren und vergleichen. Die Website enthält etwa 28 000 Einträge zu den von der EU-Kommission direkt verwalteten Programmen in den Bereichen Forschung, Bildung, Energie und Verkehr sowie zu verschiedenen Aspekten der Hilfe für Drittländer. Die Suchmaschine gehört zu den tragenden Säulen der weiter gefassten Europäischen Transparenzinitiative der EU-Kommission. |
|
weiter …
|
|
EU-Haushalt 2009 mit Ausgabenschwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung Im Haushaltsvorentwurf für 2009 entfällt der größte Anteil der Ausgaben der Europäischen Union – fast 45 % – auf die langfristige wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung. Das ist gegenüber 2008 eine Steigerung um 3 %. Außerdem bestätigt der heute vorgelegte Haushaltsvoranschlag die Tendenz, höhere Mittel für die Bereiche Energie und Umwelt vorzusehen – gut 10 % der Haushaltsmittel werden für den Umweltbereich veranschlagt. Die Mittelausstattung für die Landwirtschaft beläuft sich auf 42,9 Mrd. EUR und bleibt damit stabil. Bei allen Rubriken des Haushaltsvorentwurfs sind Erhöhungen zu verzeichnen. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf insgesamt 134,4 Mrd. EUR und die Zahlungsermächtigungen auf 116,7 Mrd. EUR. |
|
weiter …
|
|
|
|
<< Anfang < Vorherige 1 2 Nächste > Ende >>
|
| Ergebnisse 1 - 9 von 11 |