Vorfahrt für Europas Mittelstand
Die EU-Kommission hat einen „Small Business Act“ für Europas
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) vorgelegt.
Ziel ist, die
Unterstützung der KMU zu verbessern, damit sie ihr Potenzial,
langfristig nachhaltiges Wachstum und mehr Arbeitsplätze zu schaffen,
voll ausschöpfen können. Denn obwohl sie eine Schlüsselrolle spielen
und die meisten Arbeitsplätze in der EU stellen, stehen KMU häufig vor
enormen bürokratischen Hürden und Hindernissen.
Neben neuen
Rechtsvorschriften umfasst der Akt zehn Grundsätze, die auf höchster
politischer Ebene eingeführt werden, und schafft damit erstmalig einen
umfassenden politischen Rahmen für die EU und ihre Mitgliedstaaten,
darunter auch einen neuen Statut der Europäischen Privatgesellschaft
sowie ermäßigte Mehrwertsteuersätze.
EU-Kommissionspräsident
Barroso sagte: „Der „Small Business Act“ ist ein entscheidender
Meilenstein bei der Umsetzung der Strategie von Lissabon für Wachstum
und Beschäftigung. Er bedeutet, dass Verwaltungsbehörden stärker auf
KMU-Bedürfnisse eingehen, Zahlungen ohne Verzug geleistet werden, mehr
Unterstützung in Finanzierungs-, Innovations- und Bildungsfragen
erbracht wird, die Mehrwertsteuersätze für lokale Dienstleistungen
ermäßigt werden und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert
wird.“
EU-Kommissionsvizepräsident Verheugen, zuständig für Unternehmen
und Industrie, ergänzte: „Heute schon sind es die KMU, die die
berufliche Bildung leisten und Beschäftigungsperspektiven bieten; dies
wird sich in Zukunft noch verstärken. KMU-Förderung bedeutet daher auch
Förderung der Beschäftigung von heute und von morgen in der EU.“
Neben
den zehn 10 Grundsätzen, die den Kleinunternehmen das Leben erleichtert
sollen, schlägt die EU-Kommission in vier Bereichen neue
Rechtsvorschriften vor. So können durch das neue Statut der
Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne ‑ SPE) in
allen Mitgliedstaaten Europäische Privatgesellschaften gegründet
werden, die nach denselben Grundsätzen arbeiten.
Die SPE würde in der
Praxis bedeuten, dass für ein KMU ein und dieselbe Rechtsform
ausreicht, gleichgültig ob es nur in seinem eigenen Mitgliedstaat oder
auch in anderen tätig ist. Die Entscheidung für die SPE erspart den
Unternehmern Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und
Verwaltung.
EU-Binnenmarktkommissar McCreevy dazu: „Die „Europäische
Privatgesellschaft“ ist transparent, flexibel und wird überall hohen
Markenwert haben. Daher bitte ich den Rat und das Europäische Parlament
sich rasch über den Kommissionsvorschlag zu einigen.“
Zudem
wird eine neue allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung in Bezug auf
staatliche Beihilfen Verfahren vereinfachen und Kosten sparen. Durch
sie können KMU mehr staatliche Hilfen erhalten und sich leichter Mittel
für Bildung, Forschung und Entwicklung, Umweltschutz und anderes
erschließen. Ebenso soll eine für 2009 vorgesehene Änderung der
Richtlinie über Zahlungsverzögerungen dazu beitragen, dass die KMU
innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 30 Tagen ihr Geld
erhalten.
Und schließlich wird ein neuer Vorschlag über die
Mehrwertsteuer den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, für lokal
erbrachte Dienstleistungen ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu erheben;
dazu gehören auch personalintensive Dienstleistungen, die hauptsächlich
von kleinen und mittleren Unternehmen erbracht werden.
Soweit
praktikabel, wird die EU-Kommission außerdem künftig in
unternehmensrelevanten Verordnungen, Entscheidungen und Beschlüssen ein
konkretes Datum für deren Inkrafttreten angeben.
Die Mitgliedstaaten
sind aufgefordert, ähnliche Maßnahmen zu treffen.
Quelle und weite Informationen: EU-Aktuell
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