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EU- Mittelstand
Betriebswirtschaft
Sonntag, 29. Juni 2008

Vorfahrt für Europas Mittelstand

Die EU-Kommission hat einen „Small Business Act“ für Europas Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) vorgelegt. 

Ziel ist, die Unterstützung der KMU zu verbessern, damit sie ihr Potenzial, langfristig nachhaltiges Wachstum und mehr Arbeitsplätze zu schaffen, voll ausschöpfen können. Denn obwohl sie eine Schlüsselrolle spielen und die meisten Arbeitsplätze in der EU stellen, stehen KMU häufig vor enormen bürokratischen Hürden und Hindernissen.
Neben neuen Rechtsvorschriften umfasst der Akt zehn Grundsätze, die auf höchster politischer Ebene eingeführt werden, und schafft damit erstmalig einen umfassenden politischen Rahmen für die EU und ihre Mitgliedstaaten, darunter auch einen neuen Statut der Europäischen Privatgesellschaft sowie ermäßigte Mehrwertsteuersätze.

EU-Kommissionspräsident Barroso sagte: „Der „Small Business Act“ ist ein entscheidender Meilenstein bei der Umsetzung der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung. Er bedeutet, dass Verwaltungsbehörden stärker auf KMU-Bedürfnisse eingehen, Zahlungen ohne Verzug geleistet werden, mehr Unterstützung in Finanzierungs-, Innovations- und Bildungsfragen erbracht wird, die Mehrwertsteuersätze für lokale Dienstleistungen ermäßigt werden und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert wird.“
EU-Kommissionsvizepräsident Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie, ergänzte: „Heute schon sind es die KMU, die die berufliche Bildung leisten und Beschäftigungsperspektiven bieten; dies wird sich in Zukunft noch verstärken. KMU-Förderung bedeutet daher auch Förderung der Beschäftigung von heute und von morgen in der EU.“

Neben den zehn 10 Grundsätzen, die den Kleinunternehmen das Leben erleichtert sollen, schlägt die EU-Kommission in vier Bereichen neue Rechtsvorschriften vor. So können durch das neue Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne ‑ SPE) in allen Mitgliedstaaten Europäische Privatgesellschaften gegründet werden, die nach denselben Grundsätzen arbeiten.
Die SPE würde in der Praxis bedeuten, dass für ein KMU ein und dieselbe Rechtsform ausreicht, gleichgültig ob es nur in seinem eigenen Mitgliedstaat oder auch in anderen tätig ist. Die Entscheidung für die SPE erspart den Unternehmern Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung.
EU-Binnenmarktkommissar McCreevy dazu: „Die „Europäische Privatgesellschaft“ ist transparent, flexibel und wird überall hohen Markenwert haben. Daher bitte ich den Rat und das Europäische Parlament sich rasch über den Kommissionsvorschlag zu einigen.“

Zudem wird eine neue allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung in Bezug auf staatliche Beihilfen Verfahren vereinfachen und Kosten sparen. Durch sie können KMU mehr staatliche Hilfen erhalten und sich leichter Mittel für Bildung, Forschung und Entwicklung, Umweltschutz und anderes erschließen. Ebenso soll eine für 2009 vorgesehene Änderung der Richtlinie über Zahlungsverzögerungen dazu beitragen, dass die KMU innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 30 Tagen ihr Geld erhalten.
Und schließlich wird ein neuer Vorschlag über die Mehrwertsteuer den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, für lokal erbrachte Dienstleistungen ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu erheben; dazu gehören auch personalintensive Dienstleistungen, die hauptsächlich von kleinen und mittleren Unternehmen erbracht werden.

Soweit praktikabel, wird die EU-Kommission außerdem künftig in unternehmensrelevanten Verordnungen, Entscheidungen und Beschlüssen ein konkretes Datum für deren Inkrafttreten angeben.
Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, ähnliche Maßnahmen zu treffen.

Quelle und weite Informationen: EU-Aktuell 

 



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