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Einigung bei Arbeitszeit begrüßt
10.06.2008
- Die EU-Kommission hat die politische Einigung der EU-Arbeits- und
Sozialminister zur Arbeitszeit und Zeitarbeit begrüßt.
EU-Beschäftigungskommissar Spidla erklärte: "Für die europäischen
Arbeitnehmer wurde mit der Einigung viel erreicht und der soziale
Dialog gestärkt. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass Flexibilität und
Sicherheit - die so genannte Flexicurity - im Tandem erreicht werden
können: wir haben für Arbeitnehmer und Zeitarbeiter mehr Sicherheit und
bessere Arbeitsbedingungen geschaffen und trotzdem die Flexibilität
erhalten, die die Wirtschaft braucht und die Arbeitnehmer sich
wünschen, um Berufs- und Familienleben besser miteinander verbinden zu
können. Jetzt ist das Europäische Parlament am Zug, und ich hoffe sehr,
dass diese solide Einigung im Plenum eine Mehrheit finden wird."
Der Rat für "Beschäftigung und Soziales" in Luxemburg ist nach
langwierigen Beratungen über die beiden Richtlinien zur
Arbeitszeitgestaltung und zu Zeitarbeitsunternehmen zu einem
gemeinsamen Standpunkt gekommen. Was die Arbeitszeit betrifft, so
bleibt u.a. der Standard einer Wochenarbeitszeit von maximal 48
Stunden, sofern sich Arbeitnehmer nicht für einen andere Regelung
entscheiden (Opt-out). Neu ist der Schutz von Arbeitnehmern, die sich
für andere Regelungen entscheiden: hier darf die Wochenarbeitszeit,
solange die Sozialpartner nichts anderes vereinbaren, 60 Stunden nicht
übersteigen. Ebenfalls neu ist die Beschränkung auf maximal 65
Wochenarbeitsstunden, wenn bei Arbeitnehmern mit individueller Regelung
Ruhephasen während des Bereitschaftsdienstes auf die Arbeitszeit
angerechnet werden.
Der
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über bestimmte Aspekte der
Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) wird seit 2005
diskutiert. Gegenstand und Anwendungsbereich der Vorschrift sind
Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei
der Arbeitszeitgestaltung. Im Mittelpunkt stehen die täglichen und
wöchentlichen Mindestruhezeiten, der Mindestjahresurlaub, die
Ruhepausen und die wöchentliche Hoechstarbeitszeit sowie bestimmte
Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit sowie des Arbeitsrhythmus.
Das
Mitentscheidungsverfahren sieht nun vor, dass der gemeinsame Standpunkt
des Rates in Zweiter Lesung ans Europäische Parlament übermittelt wird.
Das Europaparlament muss diesem Standpunkt noch zustimmen.
Quelle und weitere Information: EU-Aktuell
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