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Einigung bei Arbeitszeit begrüßt Die EU-Kommission hat die politische Einigung der EU-Arbeits- und Sozialminister zur Arbeitszeit und Zeitarbeit begrüßt. EU-Beschäftigungskommissar Spidla erklärte: "Für die europäischen Arbeitnehmer wurde mit der Einigung viel erreicht und der soziale Dialog gestärkt. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass Flexibilität und Sicherheit - die so genannte Flexicurity - im Tandem erreicht werden können: wir haben für Arbeitnehmer und Zeitarbeiter mehr Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen geschaffen und trotzdem die Flexibilität erhalten, die die Wirtschaft braucht und die Arbeitnehmer sich wünschen, um Berufs- und Familienleben besser miteinander verbinden zu können. Jetzt ist das Europäische Parlament am Zug, und ich hoffe sehr, dass diese solide Einigung im Plenum eine Mehrheit finden wird."
Der Rat für "Beschäftigung und Soziales" in Luxemburg ist nach langwierigen Beratungen über die beiden Richtlinien zur Arbeitszeitgestaltung und zu Zeitarbeitsunternehmen zu einem gemeinsamen Standpunkt gekommen. Was die Arbeitszeit betrifft, so bleibt u.a. der Standard einer Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden, sofern sich Arbeitnehmer nicht für einen andere Regelung entscheiden (Opt-out). Neu ist der Schutz von Arbeitnehmern, die sich für andere Regelungen entscheiden: hier darf die Wochenarbeitszeit, solange die Sozialpartner nichts anderes vereinbaren, 60 Stunden nicht übersteigen. Ebenfalls neu ist die Beschränkung auf maximal 65 Wochenarbeitsstunden, wenn bei Arbeitnehmern mit individueller Regelung Ruhephasen während des Bereitschaftsdienstes auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) wird seit 2005 diskutiert. Gegenstand und Anwendungsbereich der Vorschrift sind Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung. Im Mittelpunkt stehen die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten, der Mindestjahresurlaub, die Ruhepausen und die wöchentliche Hoechstarbeitszeit sowie bestimmte Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit sowie des Arbeitsrhythmus. Das Mitentscheidungsverfahren sieht nun vor, dass der gemeinsame Standpunkt des Rates in Zweiter Lesung ans Europäische Parlament übermittelt wird. Das Europaparlament muss diesem Standpunkt noch zustimmen. Quelle und weitere Information: EU-Aktuell |