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EU - Betriebsräte
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Personalwesen

Verhandlungen über Europäische Betriebsräte

20.02.2008

Die EU-Kommission will mit Gewerkschaften und Arbeitgebern über die Rolle der Europäischen Betriebsräte diskutieren. Ziel ist eine Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften unter Einbeziehung der Sozialpartner. EU-Kommissar Špidla, zuständig für soziale Angelegenheiten, dazu: „Im Interesse von Arbeitnehmern wie auch Unternehmen müssen wir sicherstellen, dass die Europäischen Betriebsräte ihre Aufgabe während

des Umstrukturierungsprozesses voll wahrnehmen können und auf staatenübergreifender Ebene Mechanismen für den Dialog eingerichtet werden". In der EU gibt es derzeit Europäische Betriebsräte in 820 größeren Unternehmen. Sie beschäftigen etwa 14,5 Millionen Arbeitnehmer.

Die Revision der Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte (EBR) von 1994 ist eine der Rechtsetzungsprioritäten der EU-Kommission für 2008. Europäische Betriebsräte sind ein wichtiges Instrument, wenn sozialverträgliche Umstrukturierungen von Unternehmen gewährleistet und europäische Partnerschaften auf Unter­nehmensebene aufgebaut werden sollen. Die Sozialpartner werden nun insbesondere aufgefordert, sich zu Maßnahmen zu äußern, die die tatsächliche Verwirklichung des Rechts auf eine staaten­übergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sicherstellen sollen. Ebenso sollen sie Mittel und Wege zur besseren praktischen Anwendung der Richtlinie empfehlen und für mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-Regelungen im Bereich der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sorgen.

Während der ersten Phase der Anhörung im April 2004 traten Meinungsunterschiede zwischen den Sozialpartnern auf, die Arbeitnehmerorganisationen waren für, die Arbeitgeberorganisationen gegen eine Überarbeitung der Richtlinie. Im März 2005 hat die EU-Kommission die europäischen Sozialpartner erneut zu den beiden Punkten „Umstrukturierungen von Unternehmen“ und „bewährte Verfahren“ bei den EBR angehört und sie ersucht, Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, zu einer Vereinbarung über die erforderlichen Mittel und Wege zur Förderung dieser bewährten Verfahren zu gelangen. Die Sozialpartner haben die Förderung und die Auswertung der zu den EBR gemeinsam gezogenen Schlüsse in ihr Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2006-2008 aufgenommen.

Alle Informationen zur Anhörung der europäischen Sozialpartner finden Sie hier und hier.

Weitere Informationen zu den Europäischen Betriebsräten gibt es auf der Seite der EU-Kommission.

©EU-Kommission

 

 



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