Regelsatz wird angepasst
Nach einer Umfrage des ZDF von Anfang April finden 61 Prozent der
unter 30-Jährigen die Erhöhung der Renten um 1,1 Prozent gerade
richtig. 28 Prozent plädierten sogar für eine noch größere Erhöhung.
Das zeigt, dass es keinen Generationenkonflikt in Deutschland gibt.
Auch Langzeitarbeitslose können zur Jahresmitte mit mehr Geld
rechnen. Denn die Rentenanpassung wird auf das Arbeitslosengeld II
übertragen. Der Regelsatz liegt derzeit bei 347 Euro monatlich und wird
künftig 351 Euro betragen. Dies ist ebenfalls ein Plus 1,1 Prozent.
Foto: REGIERUNGonline
Mäßige Lohnentwicklung 2007
Die Rentenentwicklung orientiert sich an den Bruttolöhnen. Diese
sind im vergangenen Jahr in Deutschland entgegen früheren Erwartungen
mit 1,4 Prozent nur mäßig angestiegen. Dadurch hätte sich rechnerisch nach der Rentenanpassungsformel nur eine sehr geringe Rentenerhöhung von 0,46 Prozent ergeben.
Eine
Ursache für die geringere Rentenerhöhung ist auch die dämpfende Wirkung
des Altersvorsorgeanteils (so genannten Riestertreppe oder
Riesterfaktor) in der Rentenanpassungsformel. Das bedeutet: Die
Beschäftigten wenden mehr für ihre zusätzliche private Altersvorsorge
auf. Damit können auch die Rentenanpassungen geringer ausfallen.
Diese
"Riestertreppe" wird in diesem und im kommenden Jahr ausgesetzt.
Dadurch beträgt die Rentenanpassung zum 1. Juli 2008 0,64 Prozentpunkte
mehr (insgesamt also 1,1 Prozent). Für 2009 ergibt sich eine um 0,63
Prozentpunkte höhere Rentenanpassung.
Die
langfristige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung wird
gewahrt. Die beiden ausgesetzten Stufen der Riestertreppe werden in den
Jahren 2012 und 2013 nachgeholt.
Nach der Rentenanpassungsformel
steigen die Renten, wenn auch die Löhne und Gehälter der Erwerbstätigen
steigen. Allerdings gibt es immer mehr Rentner und immer weniger
Erwerbstätige. Deshalb hat die Bundesregierung drei Regeln eingeführt:
den Riester-Faktor (oder Riester-Treppe), den Nachhaltigkeitsfaktor
sowie den Nachholfaktor.
Mit der Riester-Rente können die Bürgerinnen und Bürger das
sinkende Rentenniveau durch privates Sparen ausgleichen. Da dies eine
Belastung der Erwerbstätigen bedeutet, müssen auch die Rentner
Einschnitte hinnehmen. Jede Rentenerhöhung wird daher durch den Riester-Faktor um 0,6 Prozentpunkte vermindert.
Der Nachhaltigkeitsfaktor
berücksichtigt das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern. Damit
werden die demographischen Veränderungen in Deutschland aufgefangen.
Steigt die Zahl der Rentner und sinkt die Zahl der Erwerbstätigen,
vermindert auch der Nachhaltigkeitsfaktor eine Rentenerhöhung.
Führen Riester-Faktor oder Nachhaltigkeitsfaktor dazu, dass die
Renten eigentlich gekürzt werden müssten, wird das nicht umgesetzt. Die
unterlassenen Rentendämpfungen sollen aber später nachgeholt werden.
Das geschieht durch den Nachholfaktor. Dieser Faktor ist auch als "modifizierte Schutzklausel" bekannt.
Stabilität der Rentenversicherung gewahrt
Die
mit der Alterung der Gesellschaft verbundene finanzielle Belastung der
Jüngeren wird begrenzt. Die Rentner können auf ein verlässliches
Sicherungsniveau vertrauen. Gesetzlich ist sichergestellt: Der
Beitragssatz wird bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030
nicht über 22 Prozent steigen