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Rentenerhöhung

Personalwesen
Montag, 19. Mai 2008

Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung beteiligen

Für die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Geld. Ihre Renten erhöhen sich um 1,1 Prozent. Die Rentensteigerung wird ohne Beitragserhöhungen und auch ohne höhere Steuerzuschüsse des Bundes finanziert.

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz heute verabschiedet. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro bedeutet die Anpassung eine Erhöhung um elf Euro. Im vergangenen Jahr betrug die Rentenerhöhung 0,54 Prozent. Davor gab es drei Jahre lang gar keine Rentenerhöhung.

 

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Klaus Brandner, sagte in der Debatte, die Entscheidung sei ein klares Signal, auch die Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung zu beteiligen. Trotz der außerplanmäßigen Anhebung bleibe es bei dem Ziel, 2020 mit den Beitragssatzerhöhungen nicht über 20 Prozent zu liegen. Die gute wirtschaftliche Entwicklung beeinflusse auch die Rentenkasse positiv. 

 

Regelsatz wird angepasst

Nach einer Umfrage des ZDF von Anfang April finden 61 Prozent der unter 30-Jährigen die Erhöhung der Renten um 1,1 Prozent gerade richtig. 28 Prozent plädierten sogar für eine noch größere Erhöhung. Das zeigt, dass es keinen Generationenkonflikt in Deutschland gibt.

Auch Langzeitarbeitslose können zur Jahresmitte mit mehr Geld rechnen. Denn die Rentenanpassung wird auf das Arbeitslosengeld II übertragen. Der Regelsatz liegt derzeit bei 347 Euro monatlich und wird künftig 351 Euro betragen. Dies ist ebenfalls ein Plus 1,1 Prozent.

 
Grafik Entwicklung des Beitragssatzes zur RenteFoto: REGIERUNGonline Vergrößerung
 

Mäßige Lohnentwicklung 2007

 

Die Rentenentwicklung orientiert sich an den Bruttolöhnen. Diese sind im vergangenen Jahr in Deutschland entgegen früheren Erwartungen mit 1,4 Prozent nur mäßig angestiegen. Dadurch hätte sich rechnerisch nach der Rentenanpassungsformel nur eine sehr geringe Rentenerhöhung von 0,46 Prozent ergeben.

 

Eine Ursache für die geringere Rentenerhöhung ist auch die dämpfende Wirkung des Altersvorsorgeanteils (so genannten Riestertreppe oder Riesterfaktor) in der Rentenanpassungsformel. Das bedeutet: Die Beschäftigten wenden mehr für ihre zusätzliche private Altersvorsorge auf. Damit können auch die Rentenanpassungen geringer ausfallen.

 

Diese "Riestertreppe" wird in diesem und im kommenden Jahr ausgesetzt. Dadurch beträgt die Rentenanpassung zum 1. Juli 2008 0,64 Prozentpunkte mehr (insgesamt also 1,1 Prozent). Für 2009 ergibt sich eine um 0,63 Prozentpunkte höhere Rentenanpassung.

 

Die langfristige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung wird gewahrt. Die beiden ausgesetzten Stufen der Riestertreppe werden in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt.

 

Nach der Rentenanpassungsformel steigen die Renten, wenn auch die Löhne und Gehälter der Erwerbstätigen steigen. Allerdings gibt es immer mehr Rentner und immer weniger Erwerbstätige. Deshalb hat die Bundesregierung drei Regeln eingeführt: den Riester-Faktor (oder Riester-Treppe), den Nachhaltigkeitsfaktor sowie den Nachholfaktor.


Mit der Riester-Rente können die Bürgerinnen und Bürger das sinkende Rentenniveau durch privates Sparen ausgleichen. Da dies eine Belastung der Erwerbstätigen bedeutet, müssen auch die Rentner Einschnitte hinnehmen. Jede Rentenerhöhung wird daher durch den Riester-Faktor um 0,6 Prozentpunkte vermindert.


Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern. Damit werden die demographischen Veränderungen in Deutschland aufgefangen. Steigt die Zahl der Rentner und sinkt die Zahl der Erwerbstätigen, vermindert auch der Nachhaltigkeitsfaktor eine Rentenerhöhung.


Führen Riester-Faktor oder Nachhaltigkeitsfaktor dazu, dass die Renten eigentlich gekürzt werden müssten, wird das nicht umgesetzt. Die unterlassenen Rentendämpfungen sollen aber später nachgeholt werden. Das geschieht durch den Nachholfaktor. Dieser Faktor ist auch als "modifizierte Schutzklausel" bekannt.

 

Stabilität der Rentenversicherung gewahrt 

 

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt derzeit 19,9 Prozent. Dank der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung ist es nicht notwendig, den Beitragssatz  anzuheben. Allerdings wird die nach bisherigem Recht für 2011 vorgesehene Beitragssatzsenkung auf 2012 verschoben. Der Beitragssatz wird dann von heute 19,9 Prozent auf 19,5 Prozent sinken. 2013 erreicht er dann wie vorgesehen 19,1 Prozent.

 

Die mit der Alterung der Gesellschaft verbundene finanzielle Belastung der Jüngeren wird begrenzt. Die Rentner können auf ein verlässliches Sicherungsniveau vertrauen. Gesetzlich ist sichergestellt: Der Beitragssatz wird bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen

 

Quelle: Bundesregierung.de  

 



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