In § 5
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet das Arbeitsrecht den Arbeitgeber jedem Mitarbeiter, im Falle
einer Arbeitsunfähigkeit das Entgelt fortzuzahlen. Der Arbeitnehmer muss im
Gegenzug den Arbeitgeber unverzüglich
informieren (Krankmeldung).
Aber an wen ist die
Krankmeldung konkret zu richten und was ist für alle Beteiligten sonst zu
beachten?
Psychische Belastungen im Unternehmen kosten 6,3 Milliarden Euro –
Kampagne „Move Europe“ fördert Stressmanagement am Arbeitsplatz
In Deutschland entstehen durch arbeitsbedingte psychische
Belastungen jährlich volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von 6,3
Milliarden Euro. Darin sind laut einer aktuellen Studie des BKK
Bundesverbandes 3 Milliarden Euro direkte Kosten für die
Krankheitsbehandlung und weitere 3,3 Miliarden Euro
Produktionsausfallkosten enthalten. Insgesamt entstehen durch
arbeitsbedingte Erkrankungen und Frühberentung volkswirtschaftliche
Kosten von 44 Milliarden Euro.
10.06.2008
- Die EU-Kommission hat die politische Einigung der EU-Arbeits- und
Sozialminister zur Arbeitszeit und Zeitarbeit begrüßt.
EU-Beschäftigungskommissar Spidla erklärte: "Für die europäischen
Arbeitnehmer wurde mit der Einigung viel erreicht und der soziale
Dialog gestärkt. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass Flexibilität und
Sicherheit - die so genannte Flexicurity - im Tandem erreicht werden
können: wir haben für Arbeitnehmer und Zeitarbeiter mehr Sicherheit und
bessere Arbeitsbedingungen geschaffen und trotzdem die Flexibilität
erhalten, die die Wirtschaft braucht und die Arbeitnehmer sich
wünschen, um Berufs- und Familienleben besser miteinander verbinden zu
können. Jetzt ist das Europäische Parlament am Zug, und ich hoffe sehr,
dass diese solide Einigung im Plenum eine Mehrheit finden wird."
Immer mehr Menschen bleiben mobil und fit bis ins hohe Alter
Der Anteil älterer Menschen in
unserer Gesellschaft wird immer größer, aber das Altsein
als solches hat sich in den letzten Jahrzehnten beträchtlich
verändert. Sehr viele der Älteren von heute sind in fast
allen Lebensbereichen vitaler und mobiler als die Älteren von
vor 20 Jahren. Sie sind selbstsicherer und kommunikativer und
verfügen länger als damals über einen weiten
Interessenhorizont.
Für die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli
2008 mehr Geld. Ihre Renten erhöhen sich um 1,1 Prozent. Die
Rentensteigerung wird ohne Beitragserhöhungen und auch ohne höhere
Steuerzuschüsse des Bundes finanziert.
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz heute verabschiedet. Bei
einer monatlichen Rente von 1.000 Euro bedeutet die Anpassung eine
Erhöhung um elf Euro. Im vergangenen Jahr betrug die Rentenerhöhung
0,54 Prozent. Davor gab es drei Jahre lang gar keine Rentenerhöhung.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, Klaus Brandner, sagte in der Debatte, die
Entscheidung sei ein klares Signal, auch die Rentnerinnen und
Rentner am Aufschwung zu beteiligen. Trotz der außerplanmäßigen
Anhebung bleibe es bei dem Ziel, 2020 mit den Beitragssatzerhöhungen
nicht über 20 Prozent zu liegen. Die gute wirtschaftliche Entwicklung
beeinflusse auch die Rentenkasse positiv.