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Management
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Montag, 19. Mai 2008 |
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Seite 1 von 3 Wie funktioniert Bürokratieabbau?
Bürokratieabbau ist nicht alleine die Aufgabe einzelner
Ministerien. Bürokratieabbau
ist eine übergreifende Daueraufgabe der
Bundesregierung, die sich nur in einem ressortgemeinsamen
Ansatz
vorantreiben lässt. Deshalb wird die Umsetzung des
Regierungsprogramms vom
Staatssekretärausschuss Bürokratieabbau
gesteuert, in dem alle Ressorts vertreten sind.
Nachfolgend finden Sie den Kabinettbeschluss zum Bürokratieabbau vom 25. April 2006
Programm Bürokratieabbau und bessere RechtsetzungNational und auf europäischer Ebene wird dem systematischen Abbau von unnötiger
Bürokratie eine zunehmend hohe Bedeutung beigemessen. Erfolgreicher Bürokratieabbau
schließt nicht nur den Abbau bestehender Hemmnisse ein, sondern setzt
insbesondere bei der frühzeitigen Verhinderung neuer Bürokratie an. Da eine wesentliche
Quelle von Bürokratie gesetzliche Vorgaben sind, tragen zielgerichtete
Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtsetzung zur Abschaffung und Vermeidung
neuer Bürokratie bei.
Mit ihrem Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung trägt die Bundesregierung
diesen Anforderungen an einen modernen Bürokratieabbau Rechnung.
Das Programm schafft vor allem größeren Freiraum für die Wirtschaft und trägt zu
einer höheren Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für staatliches Handeln bei.
Von den Maßnahmen werden insbesondere die kleineren und mittleren Unternehmen
profitieren, was neue Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung eröffnet.
Die Bundesregierung verpflichtet sich mit Verabschiedung dieses Beschlusses, Bürokratiekosten,
vor allem solche, die durch rechtlich vorgegebene Informationspflichten
für Unternehmen, Bürger und Verwaltung entstehen, messbar zu senken und neue
Informationspflichten zu vermeiden. Abweichungen von dieser Selbstverpflichtung
aufgrund übergeordneter Entscheidungen (z.B. Regelungen auf EU-Ebene) sind nur
durch einen ausdrücklichen Beschluss des Bundeskabinetts möglich.
Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung ebenfalls mit Nachdruck dafür
ein, neue Informationspflichten so weit wie möglich zu vermeiden und bereits bestehende
Informationspflichten abzubauen.
Um diese Ziele zu verwirklichen, wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
vom 11. November 2005 zum Bürokratieabbau vorgesehenen Instrumente in gemeinsamer
Verantwortung zügig umsetzen. Das Programm der Bundesregierung hat
folgende Schwerpunkte:
- Regelmäßige Einbeziehung eines durch Gesetz einzurichtenden Normenkontrollrats
als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium,
- Einführung eines Verfahrens zur Identifizierung und Messung bestimmter Bürokratiekosten
auf Grundlage des sog. Standardkosten-Modells,
- Einrichtung der Funktion einer Koordinatorin der Bundesregierung für Bürokratieabbau
und bessere Rechtsetzung,
- Verabschiedung eines Mittelstand-Entlastungs-Gesetzes als erster Schritt, im
Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 als „Small Companies Act“ bezeichnet
(Hinweis: Hierzu erfolgt gesonderte Kabinettvorlage durch das
BMWi).
I. Regelmäßige Einbeziehung eines durch Gesetz einzurichtenden Normenkontrollrats
als unabhängiges Kontroll- und BeratungsgremiumDie Bundesregierung unterstützt die Einsetzung eines Normenkontrollrates auf gesetzlicher
Grundlage. Nach dessen Einrichtung wird sie den Rat regelmäßig in Anspruch
nehmen. Ziel ist es, den Normenkontrollrat insoweit einzubinden, als er die
Regelungsvorhaben der Bundesregierung sowie den bestehenden Normenbestand
auf Grundlage der von den Ressorts ermittelten Bürokratiekosten insbesondere für
Informationspflichten prüft.
Es wird zu einer vernünftigen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und
dem Normenkontrollrat gehören, sich über Erkenntnisse des Normenkontrollrates zu
besserer Rechtsetzung und ihrer Berücksichtigung bei der Rechtsetzung zu verständigen,
zu denen der Normenkontrollrat entsprechend der Koalitionsvereinbarung Berichte
abgeben kann.
Unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung eines Normenkontrollrates
wird die Bundesregierung die ihrerseits erforderlichen Maßnahmen treffen und
das Verfahren zur Einbeziehung des Normenkontrollrates in der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO) regeln. Hierbei soll insbesondere geregelt
werden, dass der Normenkontrollrat zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens
im Rahmen der Ressortabstimmung, zu beteiligen ist.
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