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30.01.2008 Die EU-Kommission hat heute eine verbraucherfreundlichere Kennzeichnung von Lebensmitteln vorgeschlagen. Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, dass Verbraucher lesbare
und verständliche Informationen erhalten und damit eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Künftig müssen wichtige Informationen zum Nährwert bei allen fertig abgepackten Lebensmitteln auf der Packungsvorderseite erscheinen. Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit sieht der Verordnungsentwurf zudem die Ausdehnung der geltenden Vorschriften für die Kennzeichnung von Allergenen auf nicht abgepackte Lebensmittel vor. Hierzu gehören auch Lebensmittel, die in Restaurants oder anderen Cateringbetrieben abgegeben werden. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen weiterhin auf einzelstaatlicher Ebene zusätzliche Maßnahmen ergreifen, sofern das EU‑Recht dadurch nicht untergraben wird. EU-Gesundheitskommissar Kyprianou erklärte: „Unübersichtliche, überfrachtete oder irreführende Etiketten können dem Verbraucher mehr schaden als nutzen. Mit unserem heutigen Vorschlag wollen wir dafür sorgen, dass die wesentlichen Informationen in klarer und lesbarer Form aus der Etikettierung hervorgehen, so dass die EU-Bürger in der Lage sind, sich für eine ausgewogene Ernährung zu entscheiden.“ Denn eine der Prioritäten der Kommission im Bereich der öffentlichen Gesundheit besteht darin, die EU-Bürger für eine gesündere Ernährung zu gewinnen. Eindeutige, präzise und relevante Informationen auf Lebensmitteletiketten können hier ein wirksames Mittel sein. Der heutige Vorschlag sieht daher vor, dass auf der Packungsvorderseite der Gehalt an Energie, Kohlenhydraten unter spezieller Nennung von Zucker und Salz, Fett und gesättigten Fettsäuren pro Portion oder pro 100 ml/g des Produkts deutlich angegeben werden muss. Zudem ist das Verhältnis dieser fünf Bestandteile zu den Referenzmengen (z. B. empfohlene Tagesdosis) anzugeben. Zudem enthält der Verordnungsentwurf allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, an die sich die Industrie halten muss. Unter anderem wird darin vorgeschrieben, dass das Etikett lesbar (die Schriftgröße muss mindestens 3 mm betragen), klar und genau sein muss und dass freiwillige Informationen nicht von den vorgeschriebenen Informationen ablenken dürfen. Und angesichts der erheblichen gesundheitlichen Risiken, die von Allergenen ausgehen können, sieht der Verordnungsentwurf schließlich vor, dass alle Lebensmittel, die allergene Stoffe enthalten (wie Erdnüsse, Milch, Senf oder Fisch), entsprechend zu kennzeichnen sind oder dass das Vorhandensein des Allergens auf andere Weise eindeutig angegeben werden muss. Diese Regelung geht damit einen Schritt weiter als die geltenden Vorschriften für die Kennzeichnung von Allergenen, die sich nur auf fertig abgepackte Lebensmittel beziehen. Zum Schutz derjenigen, die auf solche Erzeugnisse allergisch reagieren, ist nach der neuen Regelung auf das Vorhandensein von Allergenen auch hinzuweisen, wenn die Lebensmittel unverpackt sind oder in Restaurants bzw. Cateringbetrieben verzehrt werden. Alle Informationen im Einzelnen finden Sie hier und hier. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelkennzeichnung gibt es auf der Seite der EU-Kommission. ©EU-Kommission |