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Produktsicherheitskontrollen
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Donnerstag, 28. Februar 2008

Produktsicherheitskontrollen auf dem Prüfstand

22.11.2007 - EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva hat heute neue Initiativen zur Verbesserung der geltenden Produktsicherheitskontrollen vorgelegt. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der Unternehmen in der Spielzeuglieferkette, Schritte zur intensiven Überwachung durch die nationalen Marktaufsichts- und Zollbehörden und ein Kommissionsvorschlag für neue Warnvorschriften bei Magneten in Spielzeug. Zudem bescheinigt der letzte RAPEX-China-Bericht, dass chinesische Überwachungsstellen beachtliche Fortschritte bei Kontrollen von Produktexporten aus China gemacht haben. Kuneva dazu: „In dieser Welt können Sie keine 100-prozentige Sicherheit bieten. Aber Sie können sicherstellen, dass Hersteller, Importeure, Einzelhandel, Regierungen und EU in der Lage sind, neue Probleme sofort nach ihrem Auftreten zu erkennen und anzugehen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich absolut entschlossen bin, den Druck aufrechtzuerhalten, um die höchstmöglichen Sicherheitsstandards für unsere Bürger zu gewährleisten.“

Die erste gesetzliche Verantwortung dafür, dass sicheres Spielzeug auf den Markt kommt, tragen nach wie vor die Hersteller. Der vorrangige Handlungsbedarf richtet sich daher auf eine umfassende Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der Unternehmen in der Spielzeuglieferkette. Ergebnisse werden hier für das erste Quartal 2008 erwartet. Zudem setzt die EU-Kommission auf eine Unterrichtung und Unterweisung der Industrie, um die chinesischen Partner und die Vertreter anderer Märkte mit den in der EU geltenden Sicherheitsstandards vertraut zu machen sowie auf Maßnahmen zur Verbesserung der Erfolgsquote bei Rückrufaktionen. Gleichzeitig schlägt sie eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, die im Jahr 2008 unter Beteiligung der Hersteller, Einzelhändler und Importeure vereinbart werden sollen. Vorgesehen ist u.a. eine Art „Sicherheitspakt“, mit dem das Verbrauchervertrauen zurück gewonnen werden soll.

Die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sorgen für eine wirksame Ergänzung der „freiwilligen“ Rückrufaktionen. Mangels spezifischer Sicherheitsanforderungen an Magnete in Spielzeug und in Erwartung der Überarbeitung der entsprechenden Norm wird die EU-Kommission auf der Grundlage des Artikels 13 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit den Entwurf einer gezielten Maßnahme vorlegen, mit der geeignete Warnungen vor den Gefahren von Magneten in Spielzeug verlangt werden. Vorrang wird zudem die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Marktaufsichtsbehörden haben, insbesondere die Stärkung der Interoperabilitat der Risikoinformationssysteme der Zollbehörden (RIF) und der Schnellwarnsysteme für Konsumgüter und Lebensmittel (RAPEX und RASFF). Von zentraler Bedeutung ist gleichfalls die Rückverfolgbarkeit in der Produktlieferkette. Die EU-Kommission wird dafürr mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern praktische Lösungen erarbeiten, wobei auch über die Möglichkeit formellerer rechtlicher Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit im Konsumgüterbereich nachgedacht werden soll.

Die chinesischen Behörden haben zur Durchsetzung von RAPEX-Maßnahmen erhebliche Anstrengungen unternommen. Laut RAPEX-China-Bericht wurden von Juli bis September 2007 184 Fälle gründlich untersucht. Abhilfe wurde in 43 Prozent der Fälle getroffen. Bis Dezember 2007 wird China ein eigenes Meldesystem nach dem Muster von RAPEX einrichten. Die EU-Kommission wird die technische Unterstützung und die Ausbildungsmaßnahmen insbesondere mit Blick auf das neue chinesische Meldesystem intensivieren. Das Thema Rückverfolgbarkeit wird dabei weiterhin Vorrang haben. Was den Rechtsrahmen betrifft, so wird die EU-Kommission im ersten Quartal 2008 Vorschläge zur Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie vorlegen. Zudem wird sie Rechtsvorschriften nach dem New Approach verabschieden, um die Marktaufsicht und die Überwachung durch die Zollbehörden zu verbessern.

Alle Informationen im Einzelnen finden Sie hier und hier.

 ©EU-Kommission

 



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