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Standards für internationale Rechnungslegung
08.01.2008
Das Europäische Parlament hat einer Verordnung über internationale Rechnungslegung, das so genannte Drittland-GAAP („Generally Accepted Accounting Principles“), zugestimmt. Auf dieser Grundlage soll im nächsten Jahr geregelt werden, welche internationalen Standards („International Financial Reporting Standards“ IFRS) als der EU gleichwertig anzusehen sind.
„Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu unserem Ziel, die Effizienz der Kapitalmärkte durch die Festlegung einer internationalen Rechnungslegungssprache zu steigern", sagte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, ein international anerkanntes Paket von Rechnungslegungsstandards für börsennotierte Unternehmen festzulegen. In der Zwischenzeit besteht ein wichtiger Teil dieser Strategie darin, die bestehenden kostenaufwendigen und schwerfälligen Abstimmungsauflagen zwischen der EU und ihren wichtigsten Handelspartnern abzuschaffen.
Die Verordnung ermöglicht es der Kommission ab dem nächsten Jahr konkrete Vorschläge dazu vorlegen, welche Drittland-GAAP ab 2009 als gleichwertig akzeptiert werden sollten. Die Kommission kann dann auch Drittlandemittenten gestatten, übergangsweise ihre GAAP in der EU zu verwenden, sofern diese Länder auf die IFRS hinarbeiten bzw. das jeweilige Drittland die Übernahme der IFRS beabsichtigt.
Ausländischen in der EU notierten Emittenten wird es auch weiterhin möglich sein, ihre Abschlüsse auf der Grundlage ihrer GAAP zu erstellen anstatt neue Abschlüsse auf der Grundlage der IFRS auszuarbeiten. Bereits im letzten Monat befreite die US-amerikanische SEC (“Securities and Exchange Commission”) ausländische Emittenten, die die IFRS verwenden und zu denen auch die EU-Unternehmen zählen, von der Einhaltung der Abstimmungsauflagen.
Die EU war der erste große Partner, der die IFRS seit 2005 für seine börsennotierten Unternehmen verbindlich eingeführt hat. Sie hat damit die Grundlage für den heutigen Erfolg dieser Normen gelegt und ist nach wie vor das größte Rechtsgebiet, in dem die IFRS angewandt werden.
Weitere Informationen sind finden Sie auf der Seite der Generaldirektion Binnenmarkt.
©EU-Kommission
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