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Widerrufsbelehrung

Recht
Dienstag, 1. April 2008
Ab dem 1. April 2008 tritt eine Neufassung der in Teilen unrichtigen Muster- Widerufsbelehrung aus dem Jahr 2002 in Kraft.
Nach rund sechs Jahren hat das Bundesjustizministerium nun die überarbeitete neue Muster- Widerufsbelehrung freigegeben.

Gesetzestext

Der Umfang der Muster- Widerufsbelehrung wurde gekürzt. Der Inhalt soll so für den Verbraucher, der ja durch dieses Gesetz  geschützt werden soll, verständlicher werden.

Betreiber von Online-Shops (Fernabsatz) sind gesetzlich verplichtet, die Käufer von Produkten und Dienstleistungen über ihr gesetzliches Widerrufs- und Rückgaberecht zu belehren (§ 312 BGB) .

  • Die Darstellung der Widerufsbelehrung auf der Website allein reicht nicht aus, um der Verpflichtung genüge zu tun.
  • Die Widerspruchsbelehrung muss in Textform zugestellt werden, das heißt per Brief, Fax oder Email.
  • Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Zustelldatum.
  • Aus der Widerufsbelehrung muss klar hervorgehen, an welche Anschrift, in welcher Art und innerhalb welcher zeitlicher Frist der Widerruf erfolgen muss.
  • Die Widerrufsbelehrung in Text, Farbe und Form deutlich gestaltet sein und als solche erkennbar sein.


Um Abmahnungen durch Mitbewerber oder Rechtsanwälten vorzubeugen, sollten sich Online- Shop Betreiber mit dem Thema auseinander setzen und sich ggf. rechtsanwaltlich beraten lassen.

Weitere Information und Muster-Widerufsbelehrung: Bundesministerium der Justiz

 

 



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