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Zwangsgeld
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Recht

Zwangsgeld gegen Microsoft 27.02.2008 -

Die Europäische Kommission hat ein Zwangsgeld in Höhe von 899 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt. Grund ist die Nichterfüllung der in der Kommissionsentscheidung vom März 2004 festgelegten Auflagen bis zum 22. Oktober 2007. In der Entscheidung wird festgestellt, dass Microsoft vor dem 22. Oktober 2007 unangemessen hohe Preise für die Bereitstellung der Schnittstellenspezifikationen für Arbeitsgruppen-Server verlangt hat. In der 2004

gegen Microsoft erlassenen Entscheidung, die das Gericht erster Instanz 2007 bestätigte, wurde der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Microsoft festgestellt und angeordnet, dass Microsoft die Schnittstellenspezifikationen, die erforderlich sind, damit die Arbeitsgruppenserver von Microsoft-Konkurrenten problemlos mit Windows-PCs und -Servern „kommunizieren“ können, zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen muss.

„Microsoft ist das erste Unternehmen seit Einführung der EU-Wettbewerbspolitik vor 50 Jahren, gegen das die Kommission eine Geldbuße wegen Nichteinhaltung einer Kartellentscheidung verhängen muss. Ich hoffe, dass mit der heutigen Entscheidung das dunkle Kapitel der Verstöße Microsofts gegen die Kommissionsentscheidung vom März 2004 abgeschlossen wird und Microsoft die vom Gericht erster Instanz im September 2007 bestätigten Grundsätze einhalten wird", erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Die Kommissionsentscheidung vom März 2004 verlangt von Microsoft die Bereitstellung vollständiger und präziser Interoperabilitätsangaben für die Entwicklung von kompatiblen Betriebssystemen für Arbeitsgruppenserver zu aktzeptablen Bedingungen. Ursprünglich hatte Microsoft Lizenzgebühren in Höhe von 3,87 Prozent der Umsatzerlöse des Lizenznehmers für eine Patentlizenz („Patentlizenz“) und von 2,98 Prozent für die Nutzung der geheimen Interoperabilitätsinformationen („Lizenz für technische Informationen“) gefordert. In einer Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 1. März 2007 hatte die Kommission Microsoft ihre Bedenken wegen der überhöhten Preise dargelegt. Daraufhin senkte Microsoft am 21. Mai 2007 seine Lizenzgebühren für Umsätze innerhalb des EWR auf 0,7 Prozent für eine Patentlizenz und auf 0,5 Prozent für eine Lizenz für technische Informationen, während die Gebühren für weltweite Patentlizenzen unverändert blieben.

Erst ab 22. Oktober 2007 wurden die von Microsoft für Interoperabiltiätsinformationen verlangten Lizenzgebühren auf eine Einmalgebühr von 10 000 Euro und die Gebühren für eine weltweite Patentlizenz auf 0,4 Prozent der Umsatzerlöse herabgesetzt.

In ihrer heutigen Entscheidung gelangt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass die Lizenzgebühren, die vor dem 22. Oktober 2007 von Microsoft für Lienzen für technische Inforamtionen, d.h. für den Zugang zu den Interoperabilitätsinformationen, verlangt wurden, unangemessen hoch waren. Microsoft hat somit über einen Zeitraum von drei Jahren gegen die Entscheidung aus dem Jahr 2004 verstoßen und sein vom Gericht erster Instanz für rechtswidrig erklärtes Verhalten fortgesetzt. Die heutige Entscheidung betrifft den Zeitraum der Zuwiderhandlung vom 21. Juni 2006 bis 21. Oktober 2007, der nicht von der Entscheidung über die Verhängung eines Zwangsgelds vom 12. Juli 2006 abgedeckt ist. Die Entscheidung betrifft nicht die Gebühren für eine gesonderte Patentlizenz.   

Die EU-Kommission hält die vor dem 22. Oktober verlangten Lizenzgebühren vor allem deshalb für überhöht, weil ein Großteil der nicht patentierten Interoperabilitätsinformation keine nennenswerten Innovationen enthält und daher Preise für ähnliche Interoperabilitätsinformationen zum Vergleich herangezogen werden können.

Weitere Einzelheiten und Hintergrundinformationen finden Sie hier und hier.

©EU-Kommission
 



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