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Stimmt nicht!
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Rechtsirrtümer

Sie halten sich hartnäckig über viele Generationen und sind kaum aus der Welt zu schaffen: Rechtsirrtümer. Wer an sie glaubt, ist oftmals von einer gegensätzlichen Rechtssprechung enttäuscht. Wir zeigen Ihnen einige der popolärsten Irrtümer in Sachen Recht.

Irrtum 1:

Erst nach der dritten Mahnung kann der Gläubiger Zwangsmaßnahmen einleiten und Kosten geltend machen.

Richtig ist:

Ist die Forderung des Gläubigers fällig (Zahlungsfrist), dann tritt sofort ein Verzug ein. Wird auf die erste Mahnung hin nicht unverzüglich gezahlt, so kann der Gläubiger bereits zu diesem Zeitpunkt ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzen oder eine Klage bei Gericht einreichen. Die Kosten muss der Schuldner tragen.

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Bürokratieabbau
Benutzer Bewertung: / 1

Wie funktioniert Bürokratieabbau?

Bürokratieabbau ist nicht alleine die Aufgabe einzelner Ministerien. Bürokratieabbau
ist eine übergreifende Daueraufgabe der Bundesregierung, die sich nur in einem ressortgemeinsamen
Ansatz vorantreiben lässt. Deshalb wird die Umsetzung des Regierungsprogramms vom
Staatssekretärausschuss Bürokratieabbau gesteuert, in dem alle Ressorts vertreten sind.

Nachfolgend finden Sie den Kabinettbeschluss zum Bürokratieabbau vom 25. April 2006 

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Widerrufsbelehrung
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Ab dem 1. April 2008 tritt eine Neufassung der in Teilen unrichtigen Muster- Widerufsbelehrung aus dem Jahr 2002 in Kraft.
Nach rund sechs Jahren hat das Bundesjustizministerium nun die überarbeitete neue Muster- Widerufsbelehrung freigegeben.
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Lexikon Arbeitsrecht 2008
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Die neue Ausgabe des bekannten Lexikons von Henning Rabe von Pappenheim ist erschienen.

Wie gewohnt werden Inhalte von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugniss behandelt. Das Autorenteam hat umfangreich recherchiert.
Schlagwortverzeichniss, Beispiele, Erläuterungen, Checklisten und Musterverträge bieten eine umfassende Nutzung der Informationen.

Angeboten werden verschiedene Ausführungen, auch mit CD- ROM.

Weitergehende Information und Bestellung: hier 

 
AGG im Unternehmen
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Durch die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist jeder Arbeitgeber gefordert sich hiermit auseinander zu setzen. Personalverantwortliche sollten sich umgehend mit dem Thema vertraut machen.
Hier einige wichtige Punkte zur Beachtung im betrieblichen Ablauf.
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