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Beitragsbemessungsgrenzen 2010 |
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Sozialversicherung
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Auch zum Jahreswechsel 2009/ 2010 ändern sich wieder die Bezugsgrößen für die Sozialversicherungen. Wir haben Ihnen die Daten zusammengestellt.
Der 2009 eingeführte Gesundheitsfond zeigt nun langsam seine Wirkung. Der Beitragssatz wurde zum 1. Juli 2009 von 15,5% auf 14,9% gesenkt. Die Senkung kommt allerdings nur den Arbeitgebern zugute. Arbeitnehmer zahlen auch weiterhin 8,2%. Für Arbeitnehmer steht auch 2010 eine erstmalige Einführung von Zuschlägen zur Krankenversicherung an. Diese Zuschläge können die Krankenversicherungen von den Versicherten erheben, wenn die Beiträge alleine nicht ausreichen um die Kosten zu decken. Der Zusatzbetrag darf maximal 1% des Einkommens betragen.Die Kosten für die Gesundheitsvorsorge werden also zunehmend den Arbeitnehmern zugewiese.
Die Kosten für die Arbeitgeber werden aller Voraussicht nach auf dem jetzigen Level festgelegt.
Die neue Regierung möchte die Gesundheitreform reformieren. Ab 2011 soll die sogenannte "Kopfpauschale" eingeführt werden. Ein einkommensunabhängiger Beitrag soll von jedem Versicherten erhoben werden. Fehlende Mittel bei den Kassen und soziale Härten bei den Versicherten sollen steuerfinanziert ausgeglichen werden. Die Beitragshöhe für Arbeitgeber wird stabil bleiben.
Eine Solidargemeinschaft im bisherigen Sinne wird es dann nicht mehr geben.
Die einheitlichen Beitragssätze werden von der Bundesregierung auch nächstes Jahr bis spätestens 1. November durch Rechtsverordnung festgelegt. Es kann aber auch während des laufenden Jahres angepasst werden, wenn der Gesetzgeber dies für notwendig hält.
Beitragbemessungsgrenzen 2010
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alte Bundesländer
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neue Bundesländer
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Kranken- und Pflegeversicherung - jährlich
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45.000 EUR
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45.000 EUR
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Kranken- und Pflegeversicherung - monatlch
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3.750 EUR
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3.750 EUR
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Renten- und Arbeitslosenversicherung - jährlich
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66.000 EUR
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55.500 EUR
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Renten- und Arbeitslosenversicherung - monatlich
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5.500 EUR
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4.650 EUR
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Geringverdienergrenze für Auszubildende
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325 EUR
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325 EUR
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Geringverdienergrenze Minijob
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400 EUR
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400 EUR
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freie Verpflegung - monatlich
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210 EUR
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210 EUR
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freie Unterkunft - monatlich
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204 EUR
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204 EUR
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