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Beitragsbemessungsgrenzen 2010 Drucken
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Sozialversicherung

Auch zum Jahreswechsel 2009/ 2010 ändern sich wieder die Bezugsgrößen für die Sozialversicherungen. Wir haben Ihnen die Daten zusammengestellt.

Der 2009 eingeführte Gesundheitsfond zeigt nun langsam seine Wirkung. Der Beitragssatz wurde zum 1. Juli 2009 von 15,5% auf 14,9% gesenkt. Die Senkung kommt allerdings nur den Arbeitgebern zugute. Arbeitnehmer zahlen auch weiterhin 8,2%. Für Arbeitnehmer steht auch 2010 eine erstmalige Einführung von Zuschlägen zur Krankenversicherung an. Diese Zuschläge können die Krankenversicherungen von den Versicherten erheben, wenn die Beiträge alleine nicht ausreichen um die Kosten zu decken. Der Zusatzbetrag darf maximal 1% des Einkommens betragen.Die Kosten für die Gesundheitsvorsorge werden also zunehmend den Arbeitnehmern zugewiese.

Die Kosten für die Arbeitgeber werden aller Voraussicht nach auf dem jetzigen Level festgelegt.

Die neue Regierung möchte die Gesundheitreform reformieren. Ab 2011 soll die sogenannte "Kopfpauschale" eingeführt werden. Ein einkommensunabhängiger Beitrag soll von jedem Versicherten erhoben werden. Fehlende Mittel bei den Kassen und soziale Härten bei den Versicherten sollen steuerfinanziert ausgeglichen werden. Die Beitragshöhe für Arbeitgeber wird stabil bleiben.

Eine Solidargemeinschaft im bisherigen Sinne wird es dann nicht mehr geben.

Die einheitlichen Beitragssätze werden von der Bundesregierung auch nächstes Jahr  bis spätestens 1. November durch Rechtsverordnung festgelegt. Es kann aber auch während des laufenden Jahres angepasst werden, wenn der Gesetzgeber dies für notwendig hält.

 

Beitragbemessungsgrenzen 2010

   alte Bundesländer
neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung - jährlich
45.000 EUR
45.000 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung - monatlch
  3.750 EUR
  3.750 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung - jährlich
66.000 EUR
55.500 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung - monatlich
  5.500 EUR
  4.650 EUR
Geringverdienergrenze für Auszubildende
     325 EUR
     325 EUR
Geringverdienergrenze Minijob
     400 EUR
     400 EUR
freie Verpflegung - monatlich
     210 EUR
     210 EUR
freie Unterkunft - monatlich
     204 EUR
     204 EUR
 



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