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ELENA
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Sozialversicherung
Geschrieben von brö   

Ab 1. Januar 2010 ist es soweit: Der ELENA geht in die erste Phase:

Die Datenerhebung

Damit zum Start des Systems am 1. Januar 2012 genügend Daten gespeichert sind, müssen Arbeitgeber die Lohn- und Gehaltsdaten von allen Mitarbeitern melden. Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass eine elektronische Meldung mehr jeden Monat durchzuführen ist. Wenn ein Mitarbeiter eine Bescheinigung benötigt, dann ist diese bis zu 1.Januar 2012 nach wie vor in Papierform auszustellen.

Mit Einführung des ELENA- Verfahrens zum 1.1.2010 werden von jedem Arbeitgeber die Daten aus den monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt. Gesetzliche Grundlage ist das ELENA- Verfahrensgesetz, dass der Bundestag am 28. März 2009 beschlossen hat. Nach diesem Gesetz (§97 SGB IV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ab dem 1.1.2010 für jeden Mitarbeiter jeden Monat die Daten zu melden. Geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten sind von der Meldepflicht ausgenommen. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt und elektronisch mit einer zertifizierten Software. In der Zentralen Speicherstelle, die auf mehrere Server verteilt ist, werden die Daten gesammelt und aufbereitet. Eine Verknüpfung der Daten erfolgt über die Sozialversicherungsnummer. 

Mit ELENA werden in der ersten Stufe ab 1. Januar 2012 folgende Bescheinigungen erfasst:

  • Arbeitsbescheinigung (§312 SGB III)
  • Nebeneinkommensbescheinigung (§313 SGB III)
  • Auskunft über Beschäftigung (§315 Abs. 3 SGB III)
  • Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag (§23 Abs. 2 WGG)
  • Einkommensnachweis für Elterngeld ( §2 Abs. 7 Satz 4 und §9 BEEG)

Weiter 45 Bescheinigungen können nach einer Erprobungsphase folgen.

Wenn ein Bürger ab dem 1.1.2012 eine der oben genannten staatlichen Leistungen beantragen möchte, benötigt er dafür eine qualifizierte elektronische Signatur. Zum Beispiel die Gesundheitskarte, eine Bankkarte mit Chip oder den Personalausweis, wenn diese mit entsprechenden Signaturen versehen sind. Die erforderliche Signatur muss der Bürger bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter beantragen und selbst bezahlen. Mit dieser Signatur kann sich der Antragsteller bei der zentralen Speicherstelle identifizieren und dem Abruf seiner Daten zustimmen. Die Zentrale Speicherstelle erstellt nun aus dem vorhandenen Datenstamm die entsprechende Bescheinigung und stellt diese der bearbeitenden Stelle (z.B. Arbeitsagentur) zur Verfügung. Diese kann nun den Antrag entsprechend bearbeiten.

Der große Vorteil von ELENA soll ein nicht unerheblicher Bürokratieabbau sein. Das ist leider nicht ganz nachzuvollziehen. Weder für den Bürger der einen Antrag stellt, noch für den Arbeitgeber, der mit erheblichem Mehraufwand und Mehrkosten die elektronischen Meldungen zusätzlich machen muss, ergibt sich ein Vorteil.

Fakten:

  • Für die notwendige digitale Signatur müssen Verfahren zur Verteilung, Verwaltung, Sicherung geschaffen werden. Ein riesiger Verwaltungsapparat entsteht
  • Der Bürger wird für die digitale Signatur einen Beitrag zahlen müssen
  • Der Bürger wird für die Einführung des Systems mit Steuergeldern aufkommen müssen
  • Für den Arbeitgeber werden sich die Kosten für die Personalverwaltung erhöhen; Software wird teurer, Mitarbeiter müssen geschult werden, Dienstleister (Steuerberater) lassen sich die Meldung extra bezahlen
  • Die Datensicherheit ist zumindest fraglich. Es wäre die erste IT Lösung die nicht irgendwann manipuliert werden kann, wenn sich ein Vorteil daraus ziehen lässt
  • Die Vorratsdatenspeicherung der Lohn- und Gehaltsdaten nahezu aller Arbeitnehmer in Deutschland ist vollkommen unnötig, weil nur ein kleiner Teil dieses Personenkreises jemals einen datenrelevanten Antrag stellen wird
  • Für die Übermittlung der Daten werden dauerhaft funktionierende Breitbandanschlüsse benötigt, die nicht überall und nicht jedermann zur Verfügung stehen

Als Anschubfinanzierung sind 55 Millionen Euro geplant. Die Gesamtkosten in den ersten drei Jahren sollen ca. 400 Millionen Euro betragen. Diese Kosten wird der Bürger entweder über Steuern oder direkt bezahlen. Die Unternehmen planen langfristig Einsparungen von 85 Millionen Euro pro Jahr.

In einigen Jahren und nach der Ausgabe von Zig- Millionen Euro werden wir sehen, ob die Kosten durch ELENA nur hin und her geschoben worden sind.

Eines lässt sich aber schon jetzt mit Sicherheit feststellen: Die IT- Branche und die Berater in Sachen Steuer/ Sozialabgaben reiben sich schon mal die Hände.

Weitere Information:  Das ELENA- Verfahren

 



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