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Das Faktorverfahren
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Steuern und Abgaben

Ab dem Jahr 2010 können doppelverdienende Ehepaare ein neues Verfahren für den Steuerabzug nutzen. Das Faktorverfahren.

Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Durch das so genannte Faktorverfahren erreichen sie, dass bei jedem der Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden – insbesondere der Grundfreibetrag.
Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Der Vorteil: Schon beim Lohnsteuerabzug werden bei jedem Ehegatten die steuerrechtlichen Abzüge – insbesondere der Grundfreibetrag – berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können. 

 

Wer das Verfahren anwenden will, muss eine Eintragung des Faktor auf der Lohnsteuerkarte beantragen. Der Faktor wird vom Finanzamt ermittelt und eingetragen.
Die bekannten Kombinationen der Steuerklasse V und III sowie IV und IV sind auch weiterhin ohne Faktor möglich.

Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums finden Sie eine Berechnugsmöglichkeit. Hier können Sie ausprobieren, ob ein Faktor für Sie Vorteile bringt.

Weitere Information bekommen Sie bei ihrem Steuerberater, ihrem zuständigen Finanzamt oder aud den Seiten des BFM

Weitere Information: Bundesfinanzministerium  

 



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