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Geringwertige Wirtschaftsgüter

Steuern und Abgaben
Montag, 18. Februar 2008

Ab 2008 wird die bisherige Regelung zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftgütern geändert.

Die neue Regelung sieht vor, dass für GWG von 150,01 EUR bis 1 000 EUR ein Sammelposten zu bilden ist, der über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben werden wird.

Dies gilt auch für PC (und andere Geräte), die laut amtlicher Abschreibungstabelle nur eine Nutzungsdauer von 3 Jahren haben.

Hier müssen sich die Verantwortlichen in den Unternehmen, insbesondere im Bereich Technik, Grafik und Entwicklung, Gedanken über die weitere Verwertung von  Altgeräten machen. Die bisherige Praxis, dass Geräte nach zwei bis drei Jahren mit der anspruchvolleren Software ausgetauscht werden, ist wohl nicht mehr finanzierbar.

 



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