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Privatnutzung von Telefon und Computer
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Steuern und Abgaben
Montag, 18. Februar 2008

Die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden, dass die Vorteile aus der Privatnutzung betrieblicher Computer, Telefone oder Handys bei Selbstständigen nicht steuerfrei sind. Dass diese Vorteile dagegen bei Arbeitnehmern steuerfrei gestellt werden, verstößt nicht gegen das Grundgesetz (BFH, Urteil vom 21.06.2006, XI R 50/05).

Kann ein Unternehmer bei Rückfragen des Finanzamts keine Aufzeichnungen über die betrieblich und privat geführten Telefonate und die Computernutzung vorlegen, schätzt das Finanzamt grundsätzlich einen Privatanteil an den Telekommunikationskosten, der dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden muss.

Um zu vermeiden, dass die Schätzung des Privatanteils zu hoch ausfällt, sollten Unternehmen folgende Strategien ins Auge fassen:

 

  • Wer Aufzeichnungen führt, mit wem er wann aus welchen Gründen von seinen betrieblichen Telefongeräten telefoniert hat, kann dem Finanzamt einen nur sehr geringen privaten Anteil an den Kosten nachweisen. Hierzu bietet es sich zusätzlich an, bei der Telefongesellschaft einen Einzelverbindungsnachweis zu beantragen.
  • Schätzt das Finanzamt die Privatnutzung zu hoch, weisen Sie darauf hin, dass Sie zu Hause einen zweiten privaten Anschluss für Privattelefonate nutzen. In diesem Fall geht das Finanzamt von einer Privatnutzung von maximal 15 bis 30 EUR im Monat aus.

In Erwägung sollte auch die Anstellung des Ehegatten gezogen werden. Nutzt dieser als Arbeitnehmer nämlich betriebliche Telefongeräte privat, dürfen diese Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben verbucht werden. Beim angestellten Ehegatten bleibt der Vorteil nach § 3 Nr. 45 EStG dagegen steuerfrei.

 



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