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Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen |
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Steuern und Abgaben
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Montag, 18. Februar 2008 |
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Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen im Haushalt können Steuerzahler eine Steueranrechnung von 20 % der in der Rechnung ausgewiesenen Kosten für Arbeitsleistung, maximal jeweils 600 EUR beantragen. Bisher galt das nur für "inländische" Haushalte. Dass die Steuervergünstigung nur für Leistungen in inländischen Haushalten gewährt wurde, war ein europarechtswidriges Manko. Aus
diesem Grund hat die Bundesregierung vor, die Vorschriften zur Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen nach im Jahressteuergesetz 2008 zu erweitern. Danach darf die Steueranrechnung künftig auch für Haushalte geltend gemacht werden, die in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. |