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Verbrauchssteuern

Steuern und Abgaben

27.02.2008

Die Europäische Kommission hat eine Senkung der Verbrauchssteuern auf von Hafenumschlagsunternehmen verwendeten Dieselkraftstoff genehmigt. Der Verbrauchssteuersatz wird somit für diese Sparte von 47,040 Cent auf 6,135 Cent pro Liter gesenkt. Solche Verbrauchssteuersenkungen, die nur für eine bestimmte Branche gelten, sind nach der gemeinschaftlichen Rechtssprechung für staatliche Beihilfen zulässig. Den deutschen Behörden zufolge wird sich die Haushaltsbelastung durch diese Maßnahme auf jährlich 25 Millionen

Euro belaufen.

Aufgrund der von der EU-Kommission am 23. Januar 2008 verabschiedeten neuen Leitlinien für Umweltschutzbeihilfen kann die EU-Kommission Beihilfen in Form von Verbrauchssteuersenkungen für Energieerzeugnisse genehmigen, sofern die in den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft festgelegten Mindeststeuersätze eingehalten werden. Dies trifft auf die von Deutschland angemeldete Maßnahme zu. Ausgehend von den neuen Leitlinien kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass es sich um eine mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare Beihilfe handelt.

Aufgrund der heutigen Entscheidung der EU-Kommission können die deutschen Behörden die angemeldete Maßnahme ab dem Inkrafttreten der neuen Leitlinien, d. h. ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, anwenden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

©EU-Kommission 
 



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