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Ab dem Jahr 2010 können doppelverdienende Ehepaare ein neues Verfahren für den Steuerabzug nutzen. Das Faktorverfahren. Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Durch das so genannte Faktorverfahren erreichen sie, dass bei jedem der Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden – insbesondere der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Vorteil: Schon beim Lohnsteuerabzug werden bei jedem Ehegatten die steuerrechtlichen Abzüge – insbesondere der Grundfreibetrag – berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können. |
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Die Top-Ten im aktuellen Schwarzbuch 2008 copyright BdSt
Der Bund der Steuerzahler e.V. hat, wie jedes Jahr, auch für 2008 die krassesten Fälle (119) von staatlicher Geldverschwendung zusammengestellt.
Die Top-Ten werden von Lesern gewählt, sind also eine Augenblickaufnahme. Machen Sie sich ein Bild von den behördlichen Planungsfehlern und den daraus resultierenden Kosten.
Ein ganz großes Thema sind auch die durch die Finanzkrise aufgedeckten Fehlspekulationen in Kommunen und ihnen angeschlossener Unternehmen.
Folgender Plan sollte den finanziellen Aufschwung bringen: Die Stadt tauscht mit einer Bank langfristige Kredite mit hohen Zinssätzen gegen kurzfristige Kredite mit niedrigen Zinssätzen. Sie zahlt also weniger Zinsen. Zusätzlich haben viele Städte darauf gewettet, dass der Abstand dieser beiden Zinssätze größer wird.
Doch das Gegenteil war der Fall. Zeitweise lagen die Zinssätze gar auf gleicher Höhe und das hieß: Wette verloren, Millionen verzockt.
Dieser sogenannte "Spread-Ladder-Swapp" wurde bundesweit eingesetzt und der Schaden für den Steuerzahler geht wahrscheinlich in die 100 Millionen.
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Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)
Im Jahr 2007 wurden von der Bundesregierung umfangreiche Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Die wesendlichen Änderungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
1) Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesundheitsfonds (ab 2009):
- Einzahlung der Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber nach
aktuellen Relationen (2007: Beitragssatz Arbeitnehmer 7,7% des
Bruttoeinkommens (einschl. Sonderbeitrag von 0,9%), Beitragssatz
Arbeitgeber 6,8%) nach einem vom Bund per Rechtsverordnung festgelegten
einheitlichen Beitragssatz.
- Hinzu kommen steuerfinanzierte Bundeszuschüsse. Die für die
beitragsfreie Mitversicherung von Kindern erforderlichen Mittel sollen
komplett aus Steuern finanziert werden.
- Verteilung der Fondsmittel an die Krankenkassen nach einer für alle
Versicherten einheitlichen Kopfpauschale. Ein morbiditätsorientierter
Risikostrukturausgleich erfolgt mittels Zuweisung alters- und
risikoabhängiger Zu- und Abschläge für die Kassen.
- Lässt sich der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die
Fondszuweisungen nicht decken, kann diese von den Mitgliedern ein
Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf ein Prozent des beitragspflichtigen
Einkommens des Mitglieds nicht überschreiten. Erhebung und Erhöhung des
Zusatzbeitrages begründen ein Sonderkündigungsrecht seitens des
Mitgliedes.
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Neues Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Das Bundesverfassungsgericht entschied in vier Urteilen vom 9.12.2008 (Az. 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 uns 2 BvL 2/08), dass die Kürzung der Entfernungspauschale um die ersten 20 Kilometer verfassungswidrig ist.
Die Richter forderten den Gesetzgeber dazu auf, die Pendlerpauschale rückwirkend auf den 1. Januar 2007 neu zu regeln.
Die Bundesregierung teilte daraufhin in einer Pressemitteilung mit, dass ab dem 1. Januar 2009 die Entfernungspauschale wieder nach Rechtslage bis 31.12.2006 gilt – also vom ersten Entfernungskilometer an. Auch für die Jahre 2007 und 2008 soll es keine neuen Regelungen geben. Auch für diese beiden Jahre dürfen Pendler rückwirkend wieder vom ersten Entfernungskilometer an Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigen.
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Änderungen der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Einschränkung der Abschreibung bei GWG
Bis Ende 2007 konnten die Anschaffungs- oder Herstellkosten
für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wenn
diese den Betrag von 410 Euro nicht übersteigen, im Jahr der
Anschaffung oder Herstellung sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht
werden (Abschreiben).
Für die
Wirtschaftsgüter die nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt
werden, ist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG n. F. nun eine Sofortabschreibung vorzunehmen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 EURO netto nicht überschreiten.
Anstelle des bisherigen Wahlrechts, die Möglichkeit der
Sofortabschreibung zu nutzen, besteht nun gemäß dieser Änderung durch
das UntStRefG 2008 ein Sofortabzugsgebot
für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
zu 150 EURO netto betragen. Gemäß einer Änderung durch JstG 2008 ist
diese Vorschrift auch bei der Gewinnermittlung durch
Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG anzuwenden (§ 4 Abs.
3 Satz 3 EstG n. F.).
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Termine
- Einkommen-, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
März 10, 2010
- Lohn-, Kirchensteuer, Soli.
März 10, 2010
- Umsatzsteuer
März 10, 2010
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März 18, 2010 - März 21, 2010
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März 24, 2010 - März 27, 2010
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