Entprechend der Lohn-, Gehaltsabrechnung Meldung und Zahlung für:
Monatszahler (Januar 2010)
Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Bemerkung:
Gemäß der Regelung zur Zugangsvermutung und durch Feiertage kann sich der Termin verschieben. Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten.
Unser Tipp: Eine Einzugsermächtigung erspart unnötigen Ärger und Säumniszuschläge.